Cannabispolitik

Es gibt diverse Bestrebungen, die geltenden rechtlichen Bestimmungen zum Anbau, Handel und Konsum von Cannabis zu revidieren. Im Fokus dabei stehen die Schaffung neuer Regulierungsmodelle, die Angleichung an die Regulierungen in den Bereichen «Alkohol» und «Tabak» und die Vereinfachung der medizinischen Verwendung von Cannabis.

Regulierung des Schweizer Cannabismarktes: geltendes Recht

Die Cannabispolitik der Schweiz ist zwischen staatlichem Verbot und Entkriminalisierung anzusiedeln. Es handelt sich nicht um ein vollständiges Verbot, da der Konsum von Cannabis bei Erwachsenen mit einer Busse statt mit einem juristischen Verfahren bestraft werden kann: Im September 2012 hat das Parlament dem Ordnungsbussenverfahren für den Cannabiskonsum zugestimmt. Der Konsum ist nach wie vor verboten, anstelle einer Verzeigung kann gegenüber Erwachsenen jedoch eine Ordnungsbusse von 100 Franken verhängt werden (Art. 28b BetmG) – sofern die definierte geringfügige Menge von 10 Gramm nicht überschritten wird (Art. 19b Abs. 2). Auch der Besitz von bis zu 10 Gramm Cannabis ist nicht strafbar, sofern das Cannabis für den Eigenkonsum bestimmt ist oder zur Ermöglichung des gleichzeitigen und gemeinsamen Konsums mit einer volljährigen Person abgegeben wird (Art. 19b Abs. 1). Ein 2017 publizierter Bericht (französischsprachig) zeigt jedoch, dass die Kantone das Ordnungsbussenverfahren sehr unterschiedlich handhaben.

Artikel «Ordnungsbussen bei Cannabiskonsum: Klärung oder Verwirrung?», Spectra Nr. 118, September 2017

Erprobung neuer Regulierungsmodelle: «Städtische Pilotversuche»

Verschiedene Schweizer Gemeinden und Kantone wollen neue Ansätze für den Umgang mit Cannabis auf lokaler Ebene erproben. Sie reagieren damit auf einen deutlich vorhandenen Problemdruck:

  • Die Cannabis-Konsumzahlen bleiben in der Schweiz trotz Verbotsregelung seit Jahren relativ stabil und der Schwarzmarkt floriert. Konsumierende kaufen Cannabis von mangelnder Qualität und unbekannter Zusammensetzung – mit bisher unbekannten Folgen.
  • Der Schutz der öffentlichen Gesundheit, Sicherheit und das besondere Schutzbedürfnis von Jugendlichen spielen auf dem Schwarzmarkt keine Rolle. Die Illegalität von Cannabis erschwert es zudem, problematisch Konsumierende mit Präventionsbotschaften, mit Angeboten der Suchthilfe und Schadensminderung zu erreichen.

Mit befristeten, wissenschaftlich begleiteten Pilotstudien, die in einem streng kontrollierten Rahmen stattfinden, möchten die Städte Ansätze zur Lösung der oben genannten Probleme prüfen. Damit sollen durch angewandte Forschung zahlreiche Fragen zur Gesundheit, zum Konsum- und Kaufverhalten der Konsumierenden sowie zu Auswirkungen der regulierten Cannabis-Abgabe auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit untersucht werden.

Die beabsichtigten Pilot-Projekte bedürfen einer Ausnahmebewilligung des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Das BAG hat ein erstes Gesuch der Universität Bern im November 2017 mit der Begründung abgelehnt, dass Cannabis zu «Genusszwecken» nicht verkauft werden darf. Die Föderation der Suchtfachleute hat diesen Entscheid in einer Medienmitteilung kritisiert. 2019 hat der Bundesrat dem nationalen Parlament eine Botschaft zur Revision des Betäubungsmittel-gesetzes («Experimentierartikel») vorgelegt, welche angewandte Forschungsprojekte (Cannabis-Pilotversuche) ermöglichen soll. Das Parlament hat der Revision mit einzelnen Anpassungen in der Herbstsession 2020 zugestimmt.

Eine Übersicht der durch den Bund zur Umsetzung bewilligten Pilotversuche findet sich auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit.

Mehrheit der Schweizer:innen für Aufhebung des Cannabisverbots

Gemäss einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Fachverbands Sucht von August 2017 ist eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung der Meinung, dass Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen verkauft und konsumiert werden darf. Die beiden wichtigsten Voraussetzungen für die Aufhebung des heutigen Verbots sind aus Sicht der Befragten, dass der Konsum für unter 18-Jährige sowie in Zusammenhang mit Autofahren verboten bleibt. Je 66 Prozent von ihnen unterstützen, dass das Verbot aufgehoben wird, wenn die betreffende Voraussetzung erfüllt ist. Ebenfalls wichtig ist den Schweizerinnen und Schweizern, dass der Konsum von Cannabis denselben Bestimmungen unterliegt wie das Rauchen von Zigaretten, und dass Cannabis nur in Apotheken oder spezialisierten Geschäften mit geschultem Personal verkauft werden darf. Unter diesen Voraussetzungen befürworten 64 resp. 62 Prozent der Befragten die Aufhebung des Verbots. Cannabis lediglich zu besteuern oder einfache Warnhinweise auf der Verpackung genügen ihnen weniger: Einer Aufhebung des Verbots unter diesen Bedingungen stimmen noch 57 resp. 52 Prozent zu.
Chartreport Fachverband Sucht

MM Resultate Omnibusumfrage

Position des Fachverbands Sucht

Der Fachverband Sucht befürwortet die gesetzliche Neu-Regulierung von Konsum, Anbau und Handel von Cannabis. Er betont, dass Politik und Behörden dazu eine grosse Anzahl von Steuerungsmassnahmen zur Verfügung steht. Diese sind – basierend auf wissenschaftlichen und fachlichen Evidenzen aus der Alkohol- und Tabakpolitik sowie auf Erkenntnissen anderer Länder bei der Cannabisregulierung – zu nutzen und zu gestalten. Der Fachverband Sucht plädiert dafür, dass bei der Neu-Regulierung insbesondere dem wirksamen Gesundheits- und Jugendschutz Rechnung getragen wird, und dass Risiken oder unerwünschte Nebeneffekte, die sich aus einer Regulierung ergeben, beobachtet werden müssen.

Der Fachverband Sucht fasst seine Position im Papier «Neu-Regulierung von Cannabis: Begleitende Massnahmen für einen gelingenden Gesundheits- und Jugendschutz» (2023) zusammen.

Stand cannabispolitischer Geschäfte (Stand November 2023)

  • Parl. Iv. «Regulierung des Cannabismarktes für einen besseren Jugend- und Konsumentenschutz»:  Mittels parlamentarischer Initiative möchte Nationalrat Heinz Siegenthaler Anbau, Produktion, Handel und Konsum von THC-haltigem Cannabis nach den Empfehlungen der eidgenössischen Kommission für Suchtfragen EKSF gesetzlich neu regeln. Am 28. April 2021 hat die Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK-N) der Initiative Folge gegeben. Am 19. Oktober 2021 folgte ihr die ständerätliche Gesundheitskommission (SGK-S). Am 6. April 2022 hat die SGK-N beschlossen, sich der Umsetzung der parlamentarischen Initiative anzunehmen und dafür eine Subkommission einzusetzen. Die Subkommission «Cannabisregulierung» ist aktuell mit der Erarbeitung eines Erlassentwurfs beschäftigt. Ende September 2023 wurde die Frist für die Behandlung der Initiative um zwei Jahre verlängert. In Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative hat der Fachverband Sucht das Positionspapier «Neu-Regulierung von Cannabis: Begleitende Massnahmen für einen gelingenden Gesundheits- und Jugendschutz» (2023) veröffentlicht.
  • Postulat «Rechtsgleichere Behandlung von Alkohol und THC im Strassenverkehr»: Ständerat Andrea Caroni (FDP-Liberale Fraktion) hat ein Postulat eingereicht, mit dem der Bundesrat beauftragt werden sollte, in einem Bericht darzulegen, wie die Ungleichbehandlung des THC-Konsums gegenüber dem Alkoholkonsum im Strassenverkehrsrecht gemildert werden könnte. Das Postulat wurde am 28. September 2021 zurückgezogen, da im Rahmen der laufenden Cannabispilotstudien auch die Frage der temporären Fahruntüchtigkeit behandelt werden soll. Zur Frage der Ungleichbehandlung in Bezug auf die generellen Fahreignung wird Ständerat einen neuen Vorstoss einreichen.
  • Postulat «Rechtssicherheit bei Produktion, Handel und Gebrauch von Hanf-/Cannabis-Produkten»: Ständerat Thomas Minder (parteilos, SVP-Fraktion) hat im März 2021 ein Postulat eingereicht, welches im Juni 2021 angenommen wurde. Mit dem Postulat fordert Ständerat Minder einem Bericht, der das wirtschaftliche Potenzial von Cannabis in den Fokus rückt und Möglichkeiten der Cannabisregulierung skizziert. In Erfüllung des Postulats hat der Bundesrat anfangs November 2023 einen Bericht veröffentlicht. Er schafft darin eine Übersicht der Verwendungszwecke von Cannabis und empfiehlt an einer differenzierten Regelung je nach Verwendungszweck festzuhalten. Zudem legt er dar, wie Cannabis zu rekreativen Zwecken neu geregelt werden könnte.

Der Fachverband Sucht vertritt in der politischen Diskussion die Interessen der Fachpersonen der Suchtprävention, der Behandlung und der Schadensminderung.

Medizinische Verwendung

Cannabisarzneimittel werden zur Behandlung von chronischen Schmerzzuständen (bspw. durch Krebs verursacht), bei Spastik und Krämpfen (bspw. durch Multiple Sklerose asusgelöst) oder bei Übelkeit und Appetitverlust (bspw. im Falle einer Chemotherapie). Der Bundesrat hat zur Erleichterung der medizinischen Verwendung von Cannabis  dem Parlament im Juni 2020 eine Botschaft zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes überwiesen. Die entsprechende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes wurde vom Parlament - mit kleinen Anpassungen - in der Frühjahrsession 2021 gutgeheissen. Doch es besteht weiterhin Handlungsbedarf: Denn die Vergütungsfrage war nicht Bestandteil des Revisionsvorhabens. Der Fachverband Sucht wird sich weiterhin für eine Vergütung der Cannabisarzneimittel via Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) einsetzen.

Weiterführende Informationen

Regulierung

Position «Neu-Regulierung von Cannabis: Begleitende Massnahmen für einen gelingenden Gesundheits- und Jugendschutz» des Fachverbands Sucht (2023)

Positionspapier des Fachverbands Sucht «Neu-Regulierung von Cannabis: Begleitende Massnahmen für einen gelingenden Gesundheits- Jugendschutz»

 

Position «Regulierung von Cannabis» des Fachverbands Sucht (2017)

Positionspapier «Regulierung von Cannabis» des Fachverbands Sucht

 

Grundposition «Zentrale Aspekte der Cannabisregulierung. Gründe, Ziele und mögliche Massnahmen» der Nationalen Arbeitsgemeinschaft Suchtpolitik (NAS), der Kantonalen Konferenz der Suchtbeauftragten (KKBS) und der Städtischen Konferenz der Suchtbeauftragten (SKBS)Grundposition der NAS «Zentrale Aspekte der Cannabisregulierung»


Grundposition «Marktregulierung in der Drogenpolitik» der Nationalen Arbeitsgemeinschaft Suchtpolitik (NAS)

Grundposition der NAS «Marktregulierung in der Drogenpolitik»

 

Pilotversuche
Vernehmlassungsantwort des Fachverbands Sucht «Änderung des Betäubungsmittelgesetzes und Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz (Pilotversuche mit Cannabis)»
Webseite «Pilotversuche mit Cannabis» des Bundesamts für Gesundheit

Medizinische Verwendung

Stellungnahme des Fachverbandes Sucht zum «Ausführungsrecht zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (Cannabisarzneimittel)»

Stellungnahme der Föderation der Suchtfachleute zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) betreffend der vereinfachten Verwendung von Cannabisarzneimitteln


Jugendschutz

Empfehlungen «Für einen starken Jugendschutz in einem regulierten Cannabismarkt» der Nationalen Arbeitsgemeinschaft Suchtpolitik (NAS)

Für einen starken Jugendschutz in einem regulierten Cannabismarkt

Kurzversion Empfehlungen «Für einen starken Jugendschutz in einem regulierten Cannabismarkt»

 

Grundlagenpapier «Jugendschutz im regulierten Cannabismarkt» des Fachverbands Sucht, der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) und des Dachverbands der offenen Jugendarbeit (DOJ)

Grundlagenpapier «Jugendschutz im regulierten Cannabismarkt»

 

Ordnungsbussenverfahren

Informationen und Bericht von Sucht Schweiz zur Umsetzung des Ordnungsbussenverfahrens:
Bericht von Sucht Schweiz (französischsprachig)


Weitere Informationen

«Neuste Entwicklungen im Bereich Cannabis». Dossier der Schweizerischen Koordinations- und Fachstelle Sucht (Infodrog)
Cannabis-Update 2019 der Eidgenössischen Kommission für Suchtfragen (EKSF): Bericht