Bundesrat will Online-Jugendschutz deutlich ausbauen

30.10.26 / Das geplante Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) hat in der Vernehmlassung breite Zustimmung erhalten. Der Bundesrat will deshalb an den Grundzügen der Vorlage festhalten und den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum zusätzlich stärken. 

Das KomPG soll die Rechte der Nutzer:innen stärken und die Anbieter:innen von Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen zu mehr Transparenz verpflichten. 

Zudem will der Bundesrat den Online-Jugendschutz deutlich ausbauen. Sehr grosse Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen sollen künftig stärker in die Verantwortung genommen werden. Sie sollen systematisch untersuchen, welche Risiken ihre Angebote für Minderjährige mit sich bringen, und konkrete Vorkehrungen treffen, um diese einzudämmen.

Eine weitere geplante Massnahme betrifft die Werbung: Minderjährige sollen keine Werbung mehr erhalten, die gezielt anhand ihres Nutzungsverhaltens oder persönlicher Eigenschaften auf sie zugeschnitten sind.

Der Fachverband Sucht begrüsst den geplanten Ausbau des Jugendschutzes sowie die Verpflichtung der Plattformen zur Risikobewertung und -minderung. Denn Plattformmechanismen, die auf eine möglichst lange und intensive Nutzung ausgerichtet sind, können problematische Nutzungsmuster begünstigen.

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