Nothilfe bei Alkoholvergiftungen in Zukunft gefährdet

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats hat am 24. Oktober 2013 entschieden, der Parl. Initiative Bortoluzzi Folge zu leisten. Damit müssen Menschen, die infolge ihres Alkoholkonsums hospitalisiert werden, in Zukunft die Kosten dafür selbst tragen. Die Suchtfachverbände verurteilen diesen Beschluss scharf. Die Kommission bricht das Tabu des Solidaritätsprinzips des Krankenkassensystems am falschen Beispiel: an der Notversorgung von Menschen, die potenziell lebensgefährdet sind. (10.2013)