Vernehmlassung Cannabisproduktegesetz: Muster-Stellungnahme folgt Anfang Oktober
09.09.2025 / Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) will die Verwendung von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken neu regulieren. Damit setzt die Kommission die parlamentarische Initiative Siegenthaler 20.473 Regulierung des Cannabismarkts für einen besseren Jugend- und Konsumentenschutz um.
Erwachsenen soll künftig ein legaler Zugang zu Cannabis ermöglicht werden. Die Abgabe an Minderjährige soll weiterhin strikt verboten bleiben. Anbau, Produktion und Verkauf sollen klar geregelt werden – ohne jedoch den Konsum zu fördern. Weitere Informationen finden sich in der entsprechenden Medienmitteilung der Kommission.
Der Fachverband Sucht begrüsst insbesondere den klaren Fokus auf den Jugend- und Gesundheitsschutz. Die Grundausrichtung des Vorentwurfs deckt sich weitgehend mit der Position des Fachverbands, die 2023 in enger Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedern erarbeitet wurde.
Der Vorentwurf zum Cannabisproduktegesetz befindet sich derzeit in der Vernehmlassung, die bis zum 1. Dezember 2025 dauert. Die Geschäftsstelle des Fachverbands Sucht erarbeitet aktuell eine Stellungnahme zur Vorlage. Diese wird voraussichtlich angangs Oktober 2025 fertiggestellt und den Mitgliedern als Orientierung für eigene Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. Sobald die Stellungnahme vorliegt, werden die Mitglieder per E-Mail informiert.