Umsetzung Volksinitiative «Kinder ohne Tabak»: Parlament bereinigt Differenzen
05.06.2025 / Am 13. Februar 2022 hat die Schweizer Stimmbevölkerung der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» deutlich zugestimmt. Ziel der Initiative ist es, Tabakwerbung überall dort zu verbieten, wo sie Kinder und Jugendliche erreichen kann.
Für die Umsetzung der Volksinitiative war eine Teilrevision des Tabakproduktegesetzes erforderlich. Nach zweijähriger Beratung hat das Parlament am Mittwoch die letzten Differenzen bereinigt. Damit steht nun fest, wie die Volksinitiative konkret umgesetzt wird: Künftig wird Werbung für Tabak- und Nikotinprodukte in den meisten Kanälen, die Kinder und Jugendliche erreichen, verboten oder eingeschränkt. Dazu zählen die Tagespresse, Gratiszeitungen, Online-Medien und Verkaufsstellen. Zudem werden auch das Sponsoring und die Verkaufsförderung verboten. Trotz des umfassenden Werbeverbots sieht das Gesetz gewisse Ausnahmen vor:
- Werbung für Tabak- und Nikotinprodukte im Innenteil von Zeitungen, die hauptsächlich über Abonnements zugänglich sind und mindestens von 98% von Erwachsenen gelesen werden, bleibt erlaubt.
- Das Verkaufsförderungsverbot soll nicht für Zigarren und Zigarillos gelten. Diese Produkte dürfen weiterhin beworben werden, sofern sich die Werbung ausschliesslich an Erwachsene richtet.
- Auch der Verkauf von Tabak- und Nikotinprodukten durch mobiles Verkaufspersonal an öffentlichen Orten soll möglich sein. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die Werbung für Minderjährige weder sichtbar noch zugänglich ist.
Mit der Umsetzung der Volksinitiative wird ein bedeutender Schritt hin zu einem besseren Jugendschutz getan. Statt nur Werbung zu verbieten, die sich explizit an Kinder und Jugendliche richtet, gilt in Zukunft ein generelles Verbot für Tabakwerbung, die Minderjährige erreichen kann. Die vorgesehenen Ausnahmen zeigen jedoch, dass es sich bei der Umsetzung um eine politische Kompromisslösung handelt. Die Gegner:innen des Initativbegehrens konnten mit den oben genannten Ausnahmen einer strikten Umsetzung der Initiative entgegenwirken. Der Verfassungsauftrag wird damit nicht in allen Punkten vollständig erfüllt.
Die Schlussabstimmung im Parlament findet am 20. Juni 2025 statt. Anschliessend wird die entsprechende Verordnung erarbeitet.
Zur Medienmitteilung des Initiativkomitees «Kinder ohne Tabak»
Zur Vorlage Tabakproduktegesetz (TabPG). Teilrevision
Annahme Motion «Für ein Verbot von elektronischen Einwegzigaretten (Puff Bars)»
Das Parlament hat diese Woche ein weiteres Zeichen für den Jugendschutz gesetzt. Nachdem der Nationalrat die Motion «Für ein Verbot von elektronischen Einwegzigaretten (Puff Bars)» von Nationalrat Christophe Clivaz bereits im Juni 2024 angenommen hatte, hat ihr am 4. Juni 2025 auch der Ständerat zugestimmt. Mit diesem Entscheid wird der Bundesrat beauftragt, das Tabakproduktegesetz so anzupassen, dass der Verkauf von elektronischen Einwegzigaretten in Zukunft verboten wird.
Zur Motion «Für ein Verbot von elektronischen Einwegzigaretten (Puff Bars)»