«Les jeux sont (presque) faits» - die letzten Schritte zur Einführung des Geldspielgesetzes (BGS)
14.11.2018 / Zur Umsetzung auf kantonaler Ebene tagt die Plenarversammlung der Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz (FDKL) am 26. November. Auf der Traktandenliste der Kantonsministerinnen und –minister stehen die Interkantonale Vereinbarung (IKV 2020) und das zukünftige Geldspielkonkordat (GSK). Die IKV 2020 regelt die Durchführung von Lotteriespielen durch die Swisslos in der Deutschschweiz und im Tessin. Im neuen GSK geht es um die Zusammenarbeit der Kantone im Bereich Glücksspiele. Der Fachverband Sucht nahm am 15. Oktober sowohl zur IKV 2020 als auch zum GSK Stellung.
Bereits am 8. November hatte der Bundesrat die neue Geldspielverordnung (VGS) publiziert. In der bisherigen Verordnung waren Spielbanken verpflichtet, zur Umsetzung des Sozialkonzepts mit einer Suchtpräventionsstelle oder einer Therapieeinrichtung zusammenzuarbeiten. Trotz des Einsatzes der Sucht-Fachverbände fällt diese Verpflichtung nun weg. Laut der neuen Verordnung müssen Spielbanken oder die Veranstalterinnen von Lotterien lediglich für die gute Eingliederung ihrer Sozialschutzmassnahmen in die Aktivitäten auf kantonaler Ebene sorgen. Die abgeschwächte Formulierung bedeutet aber nicht, dass sich die Zusammenarbeit mit den Casinos verändern muss. Die aktive Suche nach Kooperation mit den Casinos wird aber umso wichtiger.