FB / Fortbildung zur Früherkennung und Frühintervention in der Bewährungshilfe

Eintägige Fortbildung in zwei Modulen
28. November 2017

Diese Fortbidung wurde abgesagt.


Um was geht es?

BewährungshelferInnen haben es häufig mit Menschen zu tun, die mit diagnostizierten Abhängigkeitserkrankungen – in teils fortgeschrittenen Stadien – leben und unter Umständen bereits an ein Suchthilfesystem angeschlossen sind. Doch es gibt auch viele KlientInnen, bei denen zwar suchtartiges Verhalten auftritt, das im Hinblick auf die Gesamtproblematik von Delikten, Lebenslage und Integrationsbemühungen aber als nicht prioritär eingestuft wird oder noch gar nicht erkannt wurde. Wie können Mitarbeitende der freiwilligen und professionellen Bewährungshilfe mit diesen beiden Typen von KlientInnen umgehen, sie angemessen unterstützen und noch nicht diagnostiziertes Suchtverhalten erkennen?

Die geplante Fortbildung verfolgt zwei Themenschwerpunkte. Erstens sollen die Möglichkeiten und Grenzen von «Früherkennung von Frühintervention» (F+F) bei KlientInnen, die am Anfang einer Suchtentwicklung stehen, ausgelotet werden. Zweitens soll die Wahrnehmung von und Intervention bei Risikoentwicklungen von KlientInnen, die bereits als Abhängigkeitserkrankte diagnostiziert sind, gefördert werden. Dabei wird das im Suchtbereich geläufige Konzept der F+F näher umschrieben, und Basiswissen zu Suchterkrankungen sowie deren Erkennung und Behandlung wird vermittelt. Schliesslich wird anhand von Praxisbeispielen der Beratungsstil der «Motivierenden Gesprächsführung» geübt.

Ziele und Inhalte der Fortbildung

Grundlagen zu Abhängigkeitserkrankungen und zur Früherkennung und Frühintervention im Kontext der Bewährungshilfe: Im ersten Modul werden den Teilnehmenden theoretische Grundlagen zu Abhängigkeitserkrankungen, deren Erkennung und mögliche Behandlungsansätze vermittelt. Die Suchtentwicklung wird als Störung mit unterschiedlichen Phasen und damit verbunden Interventions- und Unterstützungsmöglichkeiten verortet. Die Teilnehmenden lernen zudem F+F als Netzwerkansatz kennen, verstehen die unterschiedlichen Handlungsebenen des Ansatzes und setzen sich mit der Rolle als professionelle/r oder freiwillige/r BewährungshelferIn in diesem Netzwerk auseinander.

Motivierende Gesprächsführung – Übungen zur Früherkennung und Frühintervention anhand von Praxisbeispielen: Im zweiten Teil der Fortbildung steht die praktische Umsetzung von F+F im Zentrum. Eine wertschätzende Grundhaltung ist für die Früherkennung sowie für wirksame Frühinterventionen von zentraler Bedeutung. Hierfür bietet die aus der humanistischen Therapie entstandene Motivierende Gesprächsführung geeignete Kommunikationsstrategien. Motivierende Gesprächsführung oder Motivational Interviewing ist das wohl effektivste und wirkungsvollste Verfahren zur Förderung der Veränderungsmotivation. Der wegweisende Fortschritt liegt darin, dass dadurch Menschen erreicht werden können, die keine oder nur wenig Bereitschaft zeigen, ihr Verhalten zu ändern und somit bereits sehr früh interveniert wird.

Aufbau der Fortbildung

Die Fortbildung findet an einem Tag statt und besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Modulen (je 3.5 Stunden pro Modul).

1. Modul: 28. November 2017, 9.15 bis 12.45 Uhr

Grundlagen zu Abhängigkeitserkrankungen und zur F+F im Kontext der Bewährungshilfe
Referent: Dr. med. Thilo Beck
Chefarzt Psychiatrie bei der Arud Zentren für Suchtmedizin.

2. Modul: 28. November 2017, 14.00 bis 17.30 Uhr

Motivierende Gesprächsführung – Übungen zur F+F anhand von Praxisbeispielen
Referent: Dr. phil. Otto Schmid
Geschäftsleiter des Suchtcoach Institut, Supervisor und Dozent, sowie zertifizierter Trainer für Motivierende Gesprächsführung.

Teilnahmebeitrag

CHF 250. Der Beitrag wird via Rechnung erhoben.
Freiwillige BewährungshelferInnen des Vereins team72 erhalten 100 CHF vom Verein zurückerstattet.

Ort

Katholische Hochschulgemeinde aki
Hirschengraben 86
8001 Zürich

www.aki-zh.ch


Weiterführende Informationen

Flyer
 

Teilnahmebedingungen

Anmeldeschluss resp. Entscheid über Durchführung: in der Regel vier Wochen vor der Veranstaltung

Teilnehmende: mindestens 16, maximal 20

Die Anmeldung ist verbindlich. Sie kann jeweils bis vier Wochen vor dem Kurs kostenfrei storniert werden.

Bei einer späteren Stornierung berechnen wir folgende Beträge:

  • Ab vier Wochen bis eine Woche vor dem Kurs 50% des Kursbeitrages.
  • Sechs Tage vor dem Kurs bis Kurstag 100% des Kursbeitrages.

Für die Einhaltung der Fristen zählt das Eintreffen einer schriftlichen Stornierungserklärung (Brief, Telefax, E-Mail) bei unserer Geschäftsstelle. Telefonische Stornierungen können nicht bearbeitet werden.


Datum
28.11.17

Ort
Zürich

Typ
Fortbildungen

Kosten
Fr. 250.– (Mitglieder des Vereins team72 erhalten 100.– zurückerstattet)