Wer kann Mitglied werden?
Kollektivmitglieder können Institutionen, Trägerschaften sowie öffentliche Körperschaften werden, die professionell im Fachbereich Sucht tätig sind.
Einzelmitglieder können Personen werden, die professionell im Fachbereich Sucht tätig sind, und die selbständig erwerbend sind, früher professionell im Fachbereich Sucht tätig waren und jetzt pensioniert sind, oder deren Arbeitgeber selbst Kollektivmitglied des Fachverbands Sucht ist. Einzelmitgliedschaften sind ferner auf begründeten Antrag (schriftliches Gesuch) und Beschluss des Vorstandes möglich.
Übersicht Vorteile Mitgliedschaft
Mitgliederbeitrag
Dem Fachverband Sucht ist es wichtig, dass seine Tarifstruktur fair ist. Deshalb bezahlen grössere, finanzkräftigere Organisationen mehr und kleinere Organisationen weniger Mitgliederbeitrag. Der Mitgliederbeitrag für Kollektivmitglieder wird auf Basis der AHV-pflichtigen Lohnsumme berechnet.
Der Mitgliederbeitrag für Einzelmitglieder beträgt 200.- Franken pro Jahr.
Mitglied werden
Sie möchten Mitglied werden? Das freut uns sehr. Bitte füllen Sie das Anmeldeformular aus. Wir werden Sie anschliessend so rasch wie möglich kontaktieren und über das weitere Vorgehen informieren.