Patricia Sager

Projektleiterin | Fortbildungen

E-Mail

076 467 59 67

U1-23 / Neues Datenschutzgesetz – Bürokratiemonster oder Schutz der Persönlichkeit?

*** Diese Fortbildung ist ausgebucht. Sie können sich auf die Warteliste eintragen und werden benachrichtigt, falls ein Platz frei wird oder eine erneute Durchführung geplant ist. ***

Am 1. September 2023 tritt das totalrevidierte Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG) in Kraft. Das neue Gesetz reagiert auf die Nutzung von Internet, Smartphone oder Cloud-Diensten und soll der Bevölkerung einen angemessenen Datenschutz bieten. Ausserdem soll das neue Gesetz sicherstellen, dass das Schweizer Recht mit dem EU-Recht kompatibel ist. 1

Das neue Datenschutzgesetz betrifft alle in der Schweiz, die Daten von Privatpersonen bearbeiten – sei dies im Rahmen der Nutzung von Websites, der Organisation von Veranstaltungen, im Kontakt mit Klient:innen und zahlreichen weiteren Situationen. Datenschutz ist deswegen in aller Munde. Es gibt jedoch auch kantonale Gesetze, die im Zusammenhang mit einem Leistungsauftrag relevant sind. Die Grundsätze unterscheiden sich oft nur minimal; viel wichtiger ist jedoch zu wissen, welche Aufgaben und Verantwortungen Personen haben, die Daten bearbeiten.

Die halbtägige Fortbildung widmet sich einerseits den theoretischen Grundlagen des Datenschutzes und soll andererseits ganz praktisch aufzeigen, was das neue Gesetz für Institutionen im Suchtbereich konkret bedeutet und wie eine Datenschutzerklärung (wie sie ab dem 1. September 2023 für alle Institutionen, also auch jene aus dem Gesundheits- und Sozialbereich, notwendig ist) erarbeitet werden kann. Der Ablauf der Fortbildung gliedert sich in die Teile «gesetzliche Grundlagen», «Grundsätze der Datenbearbeitung», «Auffinden von Muster und Vorlagen» und «Erarbeiten einer Datenschutzerklärung».

1        Medienmitteilung vom Bund (31.08.2022)  

Lernziele

Die Teilnehmenden

  • kennen die Grundlagen des Datenschutzes;
  • wissen, welche Neuerungen durch das revidierte Datenschutzgesetz ab 1. September 2023 gelten, und welche Gesetze für sie anwendbar sind;
  • kennen die relevanten Datenschutz-Grundsätze;
  • wissen, was das neue Datenschutzrecht für ihre Institution bedeutet;
  • wissen, wo es Mustervorlagen gibt und sind in der Lage, diese auf die eigene Institution anzupassen;
  • erarbeiten einzelne Dokumente für die eigene Institution.

Zielgruppe

Diese Fortbildung richtet sich an Stellenleitende und Personen, die in ihrer Institution für den Datenschutz zuständig sind oder Daten bearbeiten.

Referentin

Ursula Uttinger, lic. iur. / exec. MBA HSG, Datenschutzspezialistin und Dozentin mit langjähriger Erfahrung in der Privatwirtschaft und Verwaltung

Weiterführende Informationen

Ausschreibung als PDF

Datum

Dienstag, 27. Juni 2023
13.15 bis 17.00 Uhr

Ort

Pfarreizentrum Liebfrauen
Weinbergstrasse 36, 8006 Zürich, Tel. 043 244 75 00

Kosten

Fr. 90.– für Mitglieder des Fachverbands Sucht
Fr. 140.– für Nicht-Mitglieder

Teilnahmebedingungen

Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch.


Datum
27.06.23

Status
garantierte Durchführung

Veranstalter
Fachverband Sucht

Ort
Zürich

Typ
Fortbildungen

Kosten
Fr. 90.– für Mitglieder des Fachverbands Sucht

Fr. 140.– für Nicht-Mitglieder

Anmeldungen
24 / 22

Anmeldeschluss
12.06.23