Begleitung suchtbetroffener Personen in die IV und in der IV
In einem Leiturteil hat das Bundesgericht im Juli 2019 entschieden, dass das Strukturierte Beweisverfahren der Invalidenversicherung (IV) auch auf Suchtkrankheiten angewendet werden muss. Suchtbetroffene Personen sind damit nicht mehr per se von den Leistungen der IV ausgeschlossen. Während dies auf der einen Seite positive Entwicklungen für Klient:innen von Sucht-Fachstellen mit sich brachte, bleiben auch vier Jahre nach dem Urteil einige Herausforderungen bestehen. Wichtig ist weiterhin, das Wissen und das Verständnis der beiden Fachbereiche IV und Sucht füreinander zu fördern und zu erweitern.
Die Veranstaltung hat daher zum einen das Ziel, Informationen über die Prozesse der IV an Sucht-Fachleute weiterzugeben. Sie erhalten die nötigen Informationen und Werkzeuge, um abzuwägen, ob es sich lohnt, Personen bei der IV anzumelden, wie der IV-Prozess gestaltet ist und welche Rolle sie in diesem einnehmen können. Die Handlungsmöglichkeiten und Grenzen der Fachpersonen der Suchthilfe und der weiteren am Prozess beteiligten Personen (z.B. Ärzt:innen des Regionalen Ärztlichen Diensts, Gutachter:innen) werden geklärt. Indem das Verständnis für die eigene Rolle und für die Rolle der anderen erhöht wird, werden letztlich die Interdisziplinarität und die Netzwerkarbeit gefördert. Schliesslich wird so dazu beigetragen, dass bei der IV-Anmeldung und bei der Begleitung der Person durch eine Sucht-Fachstelle die Interessen der betroffenen Person im Mittelpunkt stehen.
Zum Einstieg in das Thema stellt die Geschäftsstelle des Fachverband Suchts in aller Kürze die Ergebnisse einer Umfrage unter den Mitgliederorganisationen des Fachverbands Sucht vor: Wo hat das Bundesgerichtsurteil bisher zu Verbesserungen im Vergleich zu vorher geführt? Wo gibt es aus Sicht der Mitglieder noch offene Fragen und Herausforderungen?
Danach folgt ein Beispiel guter Praxis: Margrith Meier (Betriebsleiterin) stellt vor, wie das Ambulatorium für opiatgestützte Behandlung Neumühle (der Psychiatrischen Dienste Graubünden) direkt mit den Fachpersonen der IV und des Regionalen Ärztlichen Diensts zusammenarbeitet. Sie zeigt auch auf, welche Bedeutung die IV-Anmeldung, die Wiedereingliederung oder die Rente für die betroffenen Personen haben. Sie wird begleitet von Jasmin Guler und Fabian Keller von der Sozialversicherungsanstalt SVA Graubünden.
Toni Berthel (Psychiater, Psychotherapeut, Suchtmediziner) stellt in seinem Referat die IV, ihre Prozesse im Allgemeinen und die Indikatorenrechtsprechung im Speziellen vor. Er erklärt, worauf Sucht-Fachpersonen achten müssen, wenn sie Berichte oder Gutachten schreiben, und reflektiert generell die Rolle von Sucht-Fachpersonen im IV-Prozess.
Zum Schluss gibt es die Möglichkeit für einen Austausch.
Optionale Vorbereitung: Themendossier "Invalidenversicherung und Sucht" mit grundlegenden Informationen
Unterlagen
Umsetzung der neuen Rechtsprechung – Einschätzungen aus der Perspektive
der Sucht-Fachstellen
Jonas Wenger, Fachverband Sucht
Zusammenarbeit mit der IV-Stelle und Bedeutung der IV-Leistungen für die
Institution und die betroffenen Personen
Margrith Meier, Neumühle, Ambulatorium für opiatgestützte Behandlung
(Psychiatrische Dienste Graubünden PDGR)
Jasmin Guler und Fabian Keller, Mitarbeitende der SVA Graubünden
IV-Prozess, Berichtswesen, Indikatorenprozess und Rolle der Sucht-
Fachpersonen
Toni Berthel, Psychiater, Psychotherapeut, Suchtmediziner
Datum
Mittwoch, 10. Januar 2024
09.15 – 12.30 Uhr
Veranstaltungsort
Volkshaus Zürich
Stauffacherstrasse 60
8004 Zürich
Anmeldeschluss
2. Januar 2024
Teilnahmebeitrag
70.– Fr. für Mitglieder des Fachverbands Sucht
90.– Fr. für Mitarbeitende kantonaler IV-Stellen
110.– für alle weiteren Interessierten
Teilnahmebedingungen
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Datum
10.01.24
Veranstalter
Fachverband Sucht
Ort
Zürich
Typ
Veranstaltungen
Kosten
Fr. 70.– (Mitglieder)
Fr. 90.– (Mitarbeitende kantonaler IV-Stellen)
Fr. 110.– (weitere Interessierte)
Anmeldeschluss
02.01.24