Neu-Regulierung des Cannabismarkts: Ja, aber wie genau?

Wenn es um die Regulierung des Cannabismarktes geht, sind sich die Mitglieder des Fachverbands Sucht einig: Es geht nicht um die Frage ob der Markt neu zu regulieren ist, sondern wie. Der Frage nach dem «Wie» sind Mitglieder des Fachverbands an einer Arbeitstagung gemeinsam nachgegangen.

VertreterInnen von rund 20 Mitgliedsorganisationen des Fachverbands Sucht haben am 11. April 2018 im Volkshaus in Zürich getroffen und die Neu-Regulierung des Cannabismarktes in der Schweiz diskutiert. Im Zentrum stand die Frage, welche Kriterien eine Neu-Regulierung von Cannabis aus Sicht der Suchtprävention und Suchthilfe erfüllen muss. Klar war für die Teilnehmenden unter anderem: Für THC-haltige Cannabisprodukte sind gar keine Werbemassnahmen (z.B. Printwerbung, Sponsoring von Veranstaltungen) erlaubt. Gewinn darf mit dem Verkauf von THC-haltigen Cannabisprodukten zwar erzielt werden, aber THC-haltige Cannabisprodukte dürfen nur in Geschäften verkauft werden, die eine Bewilligung dafür haben. An diese Bewilligung knüpfen die Mitglieder des Fachverbands Bedingungen wie z.B. die Schulung des Verkaufspersonals in Prävention und Schadenminderung sowie in der Triage zu Sucht-Fachstellen.

Die Ergebnisse der Tagung finden Sie nachfolgend:

Tagungspräsentation

Ergebnisse der Tagung


Möchten Sie Ihre Meinung dazu, wie der Cannabismarkt in der Schweiz konkret reguliert werden soll, ebenfalls kundtun? Dann füllen Sie bitte diesen Fragebogen aus. Die Meinung der Sucht-Fachpersonen zur Neuregulierung des Cannabismarktes hilft dem Fachverband Sucht, Grundlagen für die politische Arbeit zu erarbeiten und herauszufinden, wo er gemeinsame Interessen mit anderen Akteuren hat.

 

Informationen zur Tagung

Arbeitstagung für Mitglieder des Fachverbands Sucht
Mittwoch, 11. April 2018, 09.30 bis 16.30 Uhr, Volkshaus Zürich

Der Fachverband Sucht befürwortet die gesetzliche Neu-Regulierung von Konsum, Anbau und Handel von Cannabis – dies war das Ergebnis des Geschäftsleitungsforums und des Mitgliederanlasses zur Cannabisregulierung von 2017. Klar wurde auch: Entscheidend ist für die Mitglieder des Fachverbands vor allem das «Wie» der Cannabisregulierung.

An der Arbeitstagung diskutieren wir mit Ihnen, welche Kriterien eine Neu-Regulierung aus Sicht der Suchtprävention und Suchthilfe erfüllen muss. Wenn die Bestrebung für eine Neu-Regulierung Erfolg hat, wird die Ausarbeitung in den Händen des Parlaments und des Bundesamts für Gesundheit (BAG) liegen. Unsere Arbeitstagung schafft die Grundlage, um diesen Prozess im Sinne der Sucht-Fachleute zu begleiten und Parlament und BAG fachliche Argumente für die Gestaltung der Regulierung vorzulegen.

Um gezielter unsere Positionen erarbeiten zu können, erhalten Sie einige Wochen vor der Tagung einen Online-Fragebogen, in dem Sie Ihre Haltung zu verschiedenen Aspekten der Regulierung angeben können. Sie erhalten zudem Gelegenheit, eines der folgenden Gebiete auszuwählen, das Sie in einer Arbeitsgruppe an der Tagung vertiefen möchten:

  • Grad der Kommerzialisierung: Werbung, for profit oder non profit, Vertriebsmodell
  • Evaluation und Testkäufe
  • Preisgestaltung und Besteuerung
  • Maximale Bezugsmenge und Registrierung der KäuferInnen
  • Jugendschutz
  • Maximaler THC-Gehalt und Einsatz von Pestiziden, Beimischungen
  • Öffentlicher Raum und Strassenverkehr


Programm

Arbeitstagung Cannabisregulierung


Anmeldung

Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Mitgliedschaft im Fachverband Sucht.

Anmeldeschluss

Neu 4. April 2018

Teilnahmegebühr

Zur Deckung der Unkosten erheben wir eine Teilnahmegebühr von 80.- Franken. Der Betrag wird Ihnen nach Ihrer Anmeldung in Rechnung gestellt.

Teilnahmebedingungen

Die Anmeldung ist verbindlich. Sie kann bis vier Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden.

Bei einer späteren Stornierung berechnen wir folgende Beträge:

  • Weniger als vier Wochen bis eine Woche vor der Veranstaltung 50% der Teilnahmegebühr
  • Sechs Tage vor der Veranstaltung bis zur Veranstatung 100% des Kursbeitrages.

Für die Einhaltung der Fristen zählt das Eintreffen einer schriftlichen Stornierungserklärung (Brief, Telefax, E-Mail) bei unserer Geschäftsstelle. Telefonische Stornierungen können nicht bearbeitet werden.

Veranstaltungsort

Volkshaus Zürich
Stauffacherstrasse 60
8004 Zürich
T 044 241 64 04
https://www.volkshaus.ch/kontakt


Datum
11.04.18

Veranstalter
Fachchverband Sucht

Ort
Zürich

Typ
Mitgliederanlass

Kosten
Fr. 80.00