«Substanzkonsum von geflüchteten Menschen: Müssen Suchtberatung und Suchtprävention tätig werden?»
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Menschen, die geflüchtet sind, leben im Ankunftsland in einer mehrfach belastenden Situation: Sie haben einen beschwerlichen und vielfach traumatisierenden Weg hinter sich. In der Fremde kommen Unsicherheiten, Notsituationen und Bedrängnissen dazu. Es liegt nahe, dass der Konsum von Alkohol, Medikamenten oder illegalen Drogen für viele Entspannung und Vergessen bedeutet.
Derzeit scheint unter Flüchtlingen vor allem der Konsum von Alkohol, Cannabis und Medikamenten ein Thema zu sein. Betreiber von Asylzentren und Hilfsorganisationen, die im Asylwesen tätig sind auf der einen Seite sind unsicher, wie sie mit dieser Situation umgehen können. Suchtpräventions- und –beratungsstellen auf der anderen Seite sind sich noch zu wenig im Klaren darüber welche Rolle sie einnehmen können, wenn es um den Konsum Asylsuchender geht.
Aus diesem Grund organisiert der Fachverband Sucht am 21. März 2018 ein Austauschtreffen, das sich an Fachpersonen der Suchtprävention und Suchtberatung sowie weitere Interessierte richtet. Das Treffen dient der Klärung der Fragen, ob Sie Suchtprävention in Asylzentren resp. Beratung und Begleitung konsumierender Asylsuchender zu Ihrem Thema machen müssen, und wenn ja, in welcher Form.
Programm
Anmeldung
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Mitgliedschaft im Fachverband Sucht.
Anmeldeschluss
13. März 2018
Teilnahmegebühr
Zur Deckung der Unkosten erheben wir eine Teilnahmegebühr von 28.- Franken. Der Betrag wird Ihnen nach Ihrer Anmeldung in Rechnung gestellt.
Veranstaltungsort
aki, kath. Hochschulgemeinde
Hirschengraben 86
8001 Zürich
Tel. 044 254 54 60
Lageplan
Datum
21.03.18
Veranstalter
Fachverband Sucht
Ort
Zürich
Typ
Mitgliederanlass
Kosten
Fr. 28.00