Bundesrat beschliesst Lockerungen der Diacetylmorphin-Behandlung

07.03.2023 / In seiner Sitzung vom 3. März 2023 hat der Bundesrat den Entwurf zur Änderung der Betäubungsmittelsuchtverordnung (BetmSV) verabschiedet. Folgende Änderungen treten per 1. April 2023 in Kraft:

  • Zentren, die auf eine Diacetylmorphin-Behandlung spezialisiert sind, können die Verabreichung und Mitgabe von Diacetylmorphin (pharmazeutisch hergestelltes Heroin) an geeignete Institutionen delegieren.
  • Zuständige Ärzt:innen können ihren Patient:innen in bestimmten Fällen bis zu sieben Tagesdosen mitgeben.

Der Fachverband Sucht begrüsst diese Änderungen. Dies hat er bereits in seiner Stellungnahme im August 2022 im Rahmen der Vernehmlassung geäussert. Die Änderungen tragen dazu bei, dass Personen in Behandlung mit weniger Hürden konfrontiert sind.

Der Fachverband Sucht hält jedoch weiterhin daran fest, dass für einen niederschwelligen Behandlungszugang zusätzliche Änderungen notwendig sind. Diacetylmorphin ist für die Opioid-Agonisten-Therapie eine hochwirksame Alternative zu anderen verfügbaren Opioidagonisten. Die Diacetylmorphin-Behandlung sollte deshalb – wie alle anderen Opioidagonistentherapien auch – so wenig gesetzlichen Vorgaben wie möglich unterliegen und unter der Verantwortung der behandelnden Ärtz:innen gemäss dem aktuellen State of the Art und geltenden medizinischen Richtlinien geführt werden. Diese Forderung hat der Fachverband Sucht gemeinsam mit anderen Organisationen bereits in seiner Stellungnahme von vergangenem August gestellt. Sie wurden in der Änderung der BetmSV-Änderung nicht berücksichtigt.

Link zur Medienmitteilung des BundesratesLink zur Stellungnahme und Medienmitteilung des Fachverbands Sucht vom 31. August 2022