Bundesrat will Drug-Checking stärken

25.08.2026 / Der Bundesrat plant eine einheitliche kantonale Bewilligung für alle Drug-Checking-Angebote. Damit sollen die Verfahren vereinfacht und die Angebote schweizweit gestärkt werden. 

Drug-Checking-Angebote benötigen heute je nach untersuchter Substanz Bewilligungen des Kantons, von Swissmedic oder des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI). Dies führt zu komplexen Bewilligungsverfahren. In seinem Bericht zum Postulat Molina (22.4047) schlägt der Bundesrat deshalb vor, die Rechtsgrundlagen zu klären und die Bewilligungsverfahren zu vereinfachen. Künftig soll eine einzige, vom Kanton erteilte Bewilligung sämtliche Drug-Checking-Tätigkeiten abdecken. Da die Umsetzung von schadensmindernden Massnahmen bereits in der Zuständigkeit der Kantone liegt und diese bereits heute ähnliche Bewilligungen erteilen, würde dies keinen bedeutenden administrativen Zusatzaufwand bedeuten. Zusätzlich beabsichtigt der Bundesrat Anforderungen und Rahmenbedingungen konkretisieren, um Qualität und Sicherheit der Angebote zu gewährleisten.

Die vorgeschlagenen Anpassungen sollen im Rahmen der nächsten Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) umgesetzt werden.

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