Cannabis-Update: Neu eingereichte Volksinitiative, Pilotprojekte und Blick nach Deutschland
07.05.2024 / In den vergangenen Wochen hat sich in der Cannabispolitik einiges bewegt. Ende April wurde bei der Bundeskanzlei eine Volksinitiative eingereicht, die den Anbau und Verkauf von Cannabis legalisieren will. Der Fachverband Sucht fokussiert auf die parlamentarische Arbeit und erachtet diese Initiative nicht als zielführend. Bei den Pilotprojekten gibt es erste Zwischenergebnisse aus Basel-Stadt und in Zürich wurde ein zweiter Pilotversuch bewilligt. Und in Deutschland ist der Cannabiskonsum für Erwachsene seit dem 1. April 2024 legal.
Ende April hat ein aus Privatpersonen bestehendes Kollektiv die Volksinitiative «Cannabis-Legalisierung: Chancen für Wirtschaft, Gesundheit und Gleichberechtigung» bei der Bundeskanzlei eingereicht. Die Initiative will den Anbau und Verkauf von Cannabis legalisieren. Das Kollektiv fand in der Öffentlichkeit vor Einreichung der Initiative kaum Beachtung. Das Vorhaben und die genannten Initiant:innen haben keine Verbindung zum Fachverband Sucht. Die Frist zur Sammlung von Unterschriften läuft bis Oktober 2025. Der Fachverband Sucht befürwortet eine Neu-Regulierung des Cannabismarkts und fokussiert auf die laufenden Arbeiten des Parlaments. Die Inhalte des Initiativbegehrens wie Besitzmengen oder THC-Grenzwerte für den Strassenverkehr erachtet er aus fachlicher Sicht nicht zielführend.
Der Fachverband Sucht setzt sich weiterhin dafür ein, dass die parlamentarischen Arbeiten in ein Regulierungsmodell münden, das die öffentliche Gesundheit und den Schutz der Jugend zum wichtigsten Ziel hat. Seit gut einem Jahr erarbeitet die Subkommission «Cannabisregulierung» in Erfüllung der parlamentarischen Initiative «Regulierung des Cannabismarktes für einen besseren Jugend- und Konsumentenschutz» einen entsprechenden Erlassentwurf. Dieser politische Prozess, der bereits in vollem Gang ist, braucht Zeit. Nur mit sorgfältiger Vorarbeit können die Weichen für einen umfassenden Gesundheits- und Jugendschutz gestellt werden (vgl. Position des Fachverbands Sucht).
Pilotprojekte: Zwischenergebnisse aus Basel-Stadt und grossangelegte Studie in Zürich
Parallel zu den Arbeiten der parlamentarischen Subkommission auf nationaler Ebene führen verschiedene Schweizer Städte Pilotprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis durch. «Weed Care» aus dem Kanton Basel-Stadt startete anfangs 2023 als erstes Pilotprojekt mit fast 400 Teilnehmenden. Nun liegen erste Zwischenergebnisse aus dem ersten Studienjahr vor: Die Teilnehmenden zeigen sich zufrieden mit der Apotheke als einzige Bezugsquelle, wünschen sich aber eine grössere Produktepalette. Etwa die Hälfte bezieht neben dem «Studien-Cannabis» zusätzlich Cannabis aus illegalen Quellen.
Nach «Zürich Can», dem ersten Zürcher Pilotversuch, der im Auftrag der Städtischen Gesundheitsdienste umgesetzt wird, hat das Bundesamt für Gesundheit mit «Cannabis-Research Zürich» einen zweiten Pilotversuch im Kanton Zürich bewilligt. Anvisiert wird eine Blindstudie mit 7500 Teilnehmenden, bei welcher nur zwei der drei untersuchten Gruppen Zugang zu kontrolliertem «Studiencannabis» erhalten werden. Der Fokus liegt auf dem Gesundheitszustand und der allgemeinen Situation von Proband:innen, die geprüftes und in Bezug auf Inhaltsstoffe deklariertes Cannabis konsumieren, verglichen mit jenen Proband:innen, die sich weiterhin über den illegalen Markt versorgen. Für die Umsetzung zuständig sind die Konjunkturforschungsstelle (ETH) und das Departement of Economics (Universität Zürich). Die Studie wird von privaten Spenden finanziert. Der Fachverband Sucht wird in gespannter Erwartung der Ergebnisse auch diesen Pilotversuch beobachten und dabei auch ein Augenmerk auf die Rolle der Kanzlei «Good Rechtsanwälte» haben, die eine Nähe zur Studie zu haben scheint und als Kanzlei auch Unternehmen aus dem Cannabissektor in regulatorischen Fragen berät.
Cannabis-Legalisierung in Deutschland per 1. April 2024
In Deutschland ist der Cannabiskonsum seit dem 1. April 2024 für Erwachsene legal. Nun dürfen Erwachsene in begrenzten Mengen privat (bis zu drei Pflanzen) oder in nicht-gewerblichen Vereinigungen Cannabis anbauen. Der Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis ist straffrei. Dies gilt für den öffentlichen Raum. Für den privaten Raum gilt die Grenze von 50 Gramm getrocknetem Cannabis. Zudem hat eine Expert:innen-Kommission vor Kurzem einen THC-Grenzwert im Strassenverkehr festgelegt. Er liegt bei 3.5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum.
Begleitend zur Legalisierung hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine öffentlichkeitswirksame Kampagne gestartet. Mit der Kampagne «Cannabis: Legal, aber...» möchte das BMG besonders junge Menschen dazu motivieren, sich über die psychischen, sozialen und körperlichen Risiken des Cannabiskonsums zu informieren.