Experimentierartikel für Cannabisstudien nimmt die nächste Hürde

18.02.2020 / Im November letzten Jahres hat die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) seinem Rat empfohlen, das Vorhaben zur Schaffung eines Experimentartikels definitiv ad acta zu legen. Doch der neu gewählte Nationalrat liess sich nicht beirren und schickte das Geschäft zurück in seine Kommission. Die neu formierte Gesundheitskommission hat das Geschäft im Januar beraten und ist weitgehend den ursprünglichen Anträgen des Bundesrats zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Pilotversuche zum gesellschaftlichen Umgang mit Cannabis gefolgt. Dies ist aus Sicht des Fachverbands Sucht sehr zu begrüssen. Am 12. März berät der Nationalrat das Geschäft. Dieser wird sich auch mit Minderheitsanträgen seiner Kommission beschäftigen, die die Hürden für Studien erhöhen beziehungsweise die Pilotversuche ganz verhindern wollen. Dazu gehört beispielsweise die Information an Schulen oder Arbeitgebende, wenn Schülerinnen, Schüler, Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer an den Studien teilnehmen. Die Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-S) wird das Geschäft voraussichtlich im Mai beraten.

Hier geht’s zur Medienmitteilung der SGK-N vom 31. Januar 2020