Gesundheitskommission des Ständerats veröffentlicht drei Tabakberichte
23.05.2019 / Die Minimalanforderungen zur Ratifikation der WHO-Tabakkonvention ist das Thema des ersten von drei Berichten, deren Publikation die SGK-S am 16. April beschlossen hat. Die Aussage des Berichts ist deutlich: Die Regeln zu Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring, wie sie im jetzigen Entwurf des TabPG vorgesehen sind, erfüllen die Anforderung der Tabakkonvention nicht. Weil die erste Version des TabPG aber nicht zuletzt mit dem Ziel einer Abschwächung dieser Regeln zurückgewiesen wurde, scheint die Ratifikation in weiter Ferne.
Berichte Nr. 2 und 3 behandeln die «Regulierung alternativer Tabakprodukte im Ausland» und deren «Chancen und Risiken für die öffentliche Gesundheit». Der Hauptteil des Berichts zur Regulierung im Ausland ist eine tabellarische Zusammenstellung der Regeln in verschiedenen EU-Ländern, der EU selbst und den Vereinigten Staaten.
Interessant aus politischer Sicht ist der Bericht «Chancen und Risiken für die öffentliche Gesundheit» - nicht, weil er neue Erkenntnisse beinhaltet, sondern weil er die Position des Bundesrats öffentlich festhält. Der Bundesrat schreibt im Fazit: «Zu den Risiken, die mit Alternativprodukten verbunden sind, liegen praktisch keine klinischen oder epidemiologischen Daten vor.» Aber: «(…)die Risiken, die mit E-Zigaretten und Tabakprodukten zum Erhitzen verbunden sind, für Raucherinnen und Raucher und im Vergleich zum Zigarettenrauch höchstwahrscheinlich geringer sind als jene von herkömmlichen Zigaretten.» Es bestehe jedoch weiterhin das Problem des Jugendschutzes.
Bericht 1: Minimale Anforderungen zur Ratifikation der WHO-Tabakkonvention FCTC
Bericht 2: Regelung alternativer Tabakprodukte im Ausland
Bericht 3: Alternativprodukte: Chancen und Risiken für die öffentliche Gesundheit