Jugendschutz bei Sportwetten: Bericht unter Verschluss
11.05.26 / 2025 hat die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa Testkäufe mit Minderjährigen im Sportwettenmarkt durchgeführt. Ziel dieser Testkäufe war es, die Umsetzung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen in den Verkaufsstellen zu überprüfen. Die Ergebnisse liegen zwar vor, können derzeit jedoch nicht veröffentlicht werden. Wie die Gespa auf ihrer Webseite informiert, haben Swissloss und die Loterie Romande «im Rahmen ihrer Stellungnahme hinsichtlich der von der Gespa geplanten Veröffentlichung der Ergebnisse Antrag auf Erlass einer anfechtbaren Verfügung gestellt». Bis zum Abschluss des Verfahrens bleibt der Bericht deshalb unter Verschluss.
Der Fachverband Sucht bedauert diese Situation. Sie verdeutlicht zudem eine zentrale Herausforderung der aktuellen Gesetzgebung: Die Betreiber:innen bieten einerseits Gelspiele an und sind andererseits für die Umsetzung des Jugendschutzes verantwortlich. Daraus entsteht ein potenzieller Interessenskonflikt, der im Rahmen der Evaluation des Geldspielgesetzes kritisch geprüft werden muss.
