Ordnungsbussenverordnung entlastet Verkaufspersonal
Verkäuferinnen und Verkäufer, die heute Alkohol an unter 16- resp. unter 18-Jährige verkaufen, können mit Bussen bis zu 40'000.- Franken bestraft werden. Aus Sicht des Fachverbands Sucht ist dieses Strafmass unverhältnismässig. Deshalb begrüsst er, dass die neue Ordnungsbussenverordnung das Verkaufspersonal entlastet und das Strafmass erheblich nach unten korrigiert. Er zeigt aber auch wichtige Lücken im Vollzug der bestehenden Gesetze auf.
Derzeit ist die Verordnung zum revidierten Ordnungsbussengesetz in Vernehmlassung. Neu tauchen dort Bussen für den Verkauf von Alkohol an unter 16- resp. unter 18-Jährige auf. Kostenpunkt: 200.- Franken. Das ist erheblich weniger als das Strafmass von bis zu 40'000.- Franken, mit dem Verkäuferinnen und Verkäufer heute belangt werden können. Da das Verkaufspersonal selten aus böser Absicht gegen den gesetzlichen Jugendschutz verstösst, unterstützt der Fachverband Sucht, dass das sehr hohe Strafmass gegen unten korrigiert und durch eine einfache Ordnungsbusse ersetzt wird. In seiner Stellungnahme weist er aber auf eine wichtige Lücke im Vollzug hin: Um dem widerrechtlichen Verkauf von Alkohol an unter 16- resp. unter 18-Jährige wirksam zu begegnen, müssen die Händler (Besitzer und Geschäftsleitende von Verkaufsstellen) in die Pflicht genommen werden. Obwohl Bund und Kantonen hierfür geeignete gesetzliche Grundlagen zur Verfügung stehen, werden strafbare Händler kaum sanktioniert.
Stellungnahme des Fachverbands Sucht zur Ordnungsbussenverordnung