Sucht-Fachverbände gegen Benennung von Suchtkrankheiten in IV-Verfügungen
In ihrer Motion «Differenzierte Codierung bei psychiatrischen Diagnosen» verlangt Verena Herzog (SVP TG), dass die IV in ihren Verfügungen Suchtkrankheiten künftig ausweist. Die Sucht-Fachverbände wehren sich gegen diese Forderung: Die zuständigen Stellen verfügen über alle nötigen Informationen – auch über den Substanzkonsum der Betroffenen –, die sie für den Berentungsentscheid brauchen. Die Suchtkrankheit in der Verfügung zusätzlich und explizit zu benennen, bringt keinen Mehrwert, aber stigmatisiert die Betroffenen.
Stellungnahme der Sucht-Fachverbände