Tabakproduktegesetz: Der Jugendschutz wird kurz vor Abschluss aus dem Gesetz verbannt
14.06.2021 / Die Eidgenössischen Räte haben sich geeinigt und bringen das in Sachen Jugendschutz zur Farce verkommene Tabakproduktegesetz voraussichtlich noch in der Herbstsession zur Schlussabstimmung. So ist klar: Im Jahr 2022 wird die Frage des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Tabakwerbung vors Volk kommen.
Die Räte einigten sich auf ein Tabak-Werbeverbot für Internetseiten und Presseerzeugnisse, die spezifisch für Minderjährige bestimmt sind. In allen anderen Presserzeugnissen und Online-Formaten soll weiterhin – kaum eingeschränkt und in Richtung Kinder und Jugendliche – geworben werden dürfen. Somit bleiben in der Schweiz auch in Zukunft Kinder und Jugendliche nicht vor Tabak- und Nikotinwerbung geschützt und auch bald 20 Jahre nach der Unterzeichnung der WHO-Rahmenkonvention über die Tabakkontrolle ist der Schweiz deren Ratifizierung aufgrund der fehlenden gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich.
Das Initiativkomitee der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» wollte auf einen Kompromissvorschlag, der einen griffigen Jugendschutz ermöglicht, hinarbeiten. Doch der nun gefasste Entscheid von National- und Ständerat ruft nach einer dringend nötigen Kurskorrektur: Die Volksinitiative «Schutz vor Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» kommt 2022 vors Volk. Hier geht’s zur Medienmitteilung der Initiant:innen.