Tabakproduktegesetz: Die Gesundheitskommission des Ständerats steht zum Jugendschutz
29.01.2021 / Wichtige Korrektur: Die Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-S) hält an den Differenzen zum Nationalrat fest und fordert ein umfassendes Werbeverbot für Tabak- und Nikotinprodukte in Printmedien und im Internet. Die SGK-S hat die Verwaltung mit weiteren Abklärungen beauftragt und wird die Beratung im zweiten Quartal weiterführen.
Der Fachverband Sucht hat mit Erleichterung zur Kenntnis genommen, dass die SGK-S ein zweites Mal eine Kurskorrektur vorgenommen hat und sich mit relativ deutlichen Mehrheiten für einen griffigen Jugendschutz einsetzt.
Der Nationalrat sprach sich in der Wintersession 2020 dafür aus, einzig Plakat- und Kinowerbung für Tabak und Werbung, die spezifisch auf Kinder und Jugendliche abzielt, zu verbieten. Oder anders ausgedrückt: Werbung sollte dort verboten werden, wo sie nicht mehr stattfindet und dort, wo sie stattfindet, auf möglichst wenig Einschränkungen treffen.
Es wird von grosser Bedeutung sein, dass sich der Ständerat in der voraussichtlich im Herbst folgenden Differenzenbereinigung in allen Punkten durchsetzt. Nur so kommt die Schweiz zu einem Gesetz, das den Schutz von Kindern und Jugendlichen einigermassen ernst nimmt und es wenigstens erlauben würde, die Mindestanforderung der von der Schweiz noch nicht ratifizierten WHO-Rahmenkonvention zur Eindämmung des Tabakgebrauchs zu erfüllen.
Medienmitteilung des Initiativkomitees «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung»