Vernehmlassung zum Geldspielkonkordat: die Suchtfachorganisationen nehmen Stellung

Am 27. September haben National- und Ständerat das neue Geldspielgesetz (BGS) verabschiedet. Dieses regelt, unter welchen Bedingungen in der Schweiz Geldspiele angeboten werden dürfen. Bund und Kantone konkretisieren das BGS derzeit in zwei Dokumenten: alles, was die Casinos betrifft in der Verordnung zum BGS (Bundesebene), alles was die Lotterien betrifft, im interkantonalen Geldspielkonkordat (kantonale Ebene). Letzteres ist im Moment in Vernehmlassung. Der Fachverband Sucht hat, gemeinsam mit anderen NGO, Stellung dazu genommen.
Stellungnahme Suchtfachorganisationen Geldspielkonkordat (nur f)