Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten

03.11.2022 / Mit der Teilrevision des Bundesgesetzes über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten soll die am 13. Februar 2022 angenommene Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» umgesetzt werden.

Der Fachverband Sucht begrüsst den Vorentwurf und die darin vorgesehen Werbeeinschränkungen. Mit den vorgesehenen Änderungen wird eine wichtige Grundlage gelegt, damit Tabakwerbung Minderjährige nicht mehr erreicht und ein wirksamer Jugendschutz im Tabakbereich möglich ist. Insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Beliebtheit von neuen Produkten wie elektronische Einwegzigaretten (z.B. Puff Bars) bei Jugendlichen sind strikte Werbebestimmungen erforderlich, um diese Zielgruppe nicht zum Konsum zu animieren. Gleichzeitig darf nicht vergessen werden, dass E-Zigaretten ein wichtiges Mittel zur Schadenminderung für Menschen mit einem starken Tabakkonsum sind.

Der Vorentwurf wird den Forderungen der Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» grösstenteils gerecht. Der Fachverband hebt allerdings einzelne Punkt hervor, bei denen er noch Anpassungsbedarf sieht (z.B. bzgl. Online-Testkäufe) oder zusätzliche Forderungen für notwendig hält (z.B. jährliches Monitoring des Tabak- und Nikotinkonsums). Er orientiert sich dabei an den Stellungnahmen des Vereins «Kinder ohne Tabak» und der Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz. Die Details sind der Stellungnahme unten zu entnehmen.

Stellungnahme Fachverband Sucht