Vernehmlassung zur Teilrevision des Tabaksteuergesetzes (TStG)
15.03.2022 / Der Fachverband Sucht hat seine Stellungahme zur Teilrevision des Tabaksteuergesetzes (TStG) eingereicht. Er begrüsst grundsätzlich die Besteuerung aller tabak- und nikotinhaltigen Produkte (bspw. Elektronische Zigaretten). Er anerkennt, dass die Besteuerung eines der wirksamsten Mittel ist, um die Nachfrage nach tabak- und nikotinhaltigen Produkten einzuschränken.
Leider fokussiert die vorliegende Vorlage gesondert auf Elektronische Zigaretten (E-Zigaretten) und orientiert sich nicht an der Idee einer umfassenden Besteuerung aller tabak- und nikotinhaltigen Produkte. Zudem sieht sie keine Abgabe auf E-Zigaretten vor, die zurück an die Angebote der Suchthilfe und der Suchtprävention fliessen würde.
So muss die Vorlage aus fachlicher Sicht leider zurückgewiesen werden bzw. bittet der Fachverband Sucht um eine umfassende Überarbeitung.
Unsere Stellungnahme finden Sie unten angehängt.