Verordnung zum Geldspielgesetz – Fachverband Sucht nimmt Stellung

Am 10. Juni stimmt das Volk über das Geldspielgesetz ab. Im Hintergrund sind die Arbeiten schon einige Schritte weiter: Schon jetzt sind die Verordnungen zum Gesetz in Vernehmlassung. Der Fachverband Sucht veröffentlicht heute seine Stellungnahme dazu.

Insgesamt drei Verordnungen zum Geldspielgesetz hat das Bundesamt für Justiz in Vernehmlassung geschickt. Eine davon, die Verordnung über Geldspiele, ist für die Prävention und Suchthilfe sehr wichtig: Sie präzisiert die Massnahmen zum Spielerschutz und zur Prävention von Spielsucht, die das Gesetz vorschreibt. Deshalb haben der Fachverband Sucht und seine Schwester-Organisationen, GREA und Ticino Addiction, ausführlich Stellung genommen dazu.

Musterstellungnahme Fachverband Sucht, GREA und Ticino Addiction


Die Vernehmlassungsfrist endet am 15. Juni 2018.