Volksinitiative «Kinder ohne Tabak»: Verfassungskonforme Umsetzung gefährdet

13.02.2024 / Im Auftrag der nationalrätlichen Gesundheitskommission (SGK-N) hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Anpassungen des Ständerats am bundesrätlichen Entwurf zur Teilrevision des Tabakproduktegesetzes (TabPG) auf ihre Verfassungskonformität überprüft. Der Bericht zeigt deutlich: Diverse beabsichtigte Anpassungen am Entwurf des Bundesrates sind verfassungswidrig und eine Umsetzung im Sinne von Volk und Ständen ist – Stand heute –  alles andere als garantiert.

Der Bericht zeigt, dass weder Sponsoring von Veranstaltungen, mobiles Verkaufspersonal an öffentlich zugänglichen Orten noch Verkaufsförderung für Zigarren und Zigarillos im Sinne der angenommenen Volksinitiative und damit verfassungskonform sind. Trotzdem beantragt die Mehrheit der SGK-N dem Nationalrat die nicht verfassungskonforme Umsetzung der Volksinitiative. Es ist von grosser Wichtigkeit, dass der Nationalrat eine Kurskorrektur vornimmt und den Mehrheiten seiner Gesundheitskommission nicht folgt.

Zur Medienmitteilung des Initiativkomitees «Kinder ohne Tabak»

Zur Botschaft des Bundesrates zur Teilrevision des TabPG

Zum «Bericht Nr. 6: Verfassungskonformität der Anpassungen des Ständerats»

Zur Fahne des Geschäfts «23.049 s Tabakproduktegesetz (TabPG). Teilrevision»