Vorentwurf Bundesgesetz Cannabisprodukte von Gesundheitskommission angenommen
17.02.25 / Seit Mitte 2022 beschäftigte sich die Subkommission «Cannabisregulierung» mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.473 von Alt-Nationalrat Heinz Siegenthaler «Regulierung des Cannabismarktes für einen besseren Jugend- und Konsumentenschutz». Seither hat sie einen Vorentwurf für ein Bundesgesetz über Cannabisprodukte erarbeitet und diesen der nationalrätlichen Gesundheitskommission vorgelegt. Letzten Donnerstag (13.02.25) hat die Gesundheitskommission mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen den Vorentwurf angenommen.
Der Fachverband Sucht begrüsst den starken Fokus auf den Jugend- und Gesundheitsschutz. Die Stossrichtung des Vorentwurfs entspricht in den Grundsätzen der Position des Fachverbands, die er 2023 in enger Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedern erarbeitet hat.
Der Vorentwurf des Bundesgesetzes sieht z.B. einen nichtgewinnorientierten Verkauf von Cannabis vor. Dieser soll über konzessionierte Verkaufsstellen erfolgen und dem staatlichen Monopol unterliegen. Allfällige Gewinne sollen in Prävention, Schadensminderung und Suchthilfe investiert werden. Auch ein umfassendes Werbeverbot für Cannabisprodukte ist vorgesehen. Zudem sollen strenge Anforderungen an die Produktequalität eingeführt werden und Cannabisprodukte neutral und mit Warnhinweisen verpackt werden. Mehr Informationen zu den vorgesehenen Bestimmungen finden sich in der Medienmitteilung der Gesndheitskommission.
Der Fachverband Sucht wird im Rahmen der Vernehmlassung die Möglichkeit nutzen, sich zum Vorentwurf zu äussern und die Interessen seiner Mitgliederorganisationen weiterhin zu positionieren.