Cannabisproduktegesetz: Chance für eine wirksame Regulierung nutzen

05.05.2026 / Anfang Mai berät die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) das Cannabisproduktegesetz (CanPG). Die Föderation der Suchtfachleute und die Schweizerische Gesellschaft für Suchtmedizin (SSAM) unterstützen den Gesetzesentwurf klar. Sie würdigen ihn als fachlich fundiert und fordert, die parlamentarischen Arbeiten weiterzuführen. 

Der vorliegende Entwurf des Cannabisproduktegesetz markiert einen Meilenstein in der Regulierung psychoaktiver Substanzen in der Schweiz. Er stellt den Schutz der öffentlichen Gesundheit und den Jugendschutz ins Zentrum und überführt einen längst etablierten Konsum aus dem illegalen Markt in einen staatlich kontrollierten Rahmen.

Erwachsene sollen künftig unter klar geregelten Bedingungen legal Zugang zu Cannabis erhalten, etwa durch Eigenanbau oder einen streng regulierten, nicht gewinnorientierten Verkauf über lizenzierte Stellen. Die Abgabe an Minderjährige bleibt strikt verboten. Ein weitgehendes Werbeverbot, eine eingeschränkte Produktepalette sowie die klare Trennung von Anbau, Produktion und Verkauf verhindern eine konsumfördernde Kommerzialisierung des Marktes und stärken den Jugend- und Gesundheitsschutz. 

Pilotprojekte zeigen: Regulierung funktioniert 

Dass dieser Ansatz funktioniert, zeigen Zwischenergebnisse aus dem Pilotprojekt Cann-L in Lausanne. Das Lausanner Pilotprojekt kommt der im Gesetzesentwurf beabsichtigten Regulierung inhaltlich besonders nahe: Die Mehrheit der Teilnehmenden hat den illegalen Markt verlassen, ihr Konsum geht zurück und mehr konsumierende Personen nehmen medizinische Beratung in Anspruch. Gleichzeitig werden dem Schwarzmarkt Umsätze entzogen und dafür Mittel für Prävention und Forschung generiert. Diese Ergebnisse unterstreichen das Potenzial des Gesetzes, gesundheitliche Risiken zu reduzieren und den illegalen Markt wirksam zurückzudrängen.

Auch die weiteren Pilotprojekte in Städten wie Zürich, Basel oder Bern weisen in eine ähnliche Richtung: Ein regulierter Zugang führt nicht zu einer Zunahme des Konsums, stärkt den Gesundheitsschutz und ermöglicht eine bessere Begleitung der Konsumierenden. Insgesamt zeigen die bisherigen Erfahrungen, dass eine kontrollierte Regulierung praktikabel ist und wirksam dazu beiträgt, gesundheitliche Risiken zu reduzieren und den illegalen Markt zurückzudrängen.

Internationale Expert:innen würdigen Gesetzesentwurf

Auch international erhält der Gesetzesentwurf Rückenwind. Die Eidgenössische Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (EKSN) liess eine externe Überprüfung durch internationale Expert:innen durchführen. Diese bewerten das Modell als durchdacht, kohärent und international wegweisend. Besonders hervorgehoben wurden die konsequente Ausrichtung auf den Schutz der öffentlichen Gesundheit sowie das nicht gewinnorientierte Verkaufsmodell. Zugleich empfehlen die Expert:innen, die Vorlage angesichts ihrer Komplexität weiter zu präzisieren, um Graubereiche und mögliche Lücken zu schliessen. 

Für die Föderation der Suchtfachleute und die SSAM ist deshalb klar: Der eingeschlagene Weg stimmt. Jetzt gilt es, den Gesetzesentwurf im Parlament konstruktiv weiterzuentwickeln und seine Stärken im Sinne einer wirksamen und zeitgemässen Cannabispolitik zu sichern.

Medienmitteilung Cannabisproduktegesetz


Medienkontakte

  • Facia Marta Gamez, Fachverband Sucht, Co-Generalsekretärin, martagamez@fachverbandsucht.ch, Tel. 076 830 20 65
  • Maxime Mellina, GREA, Fachverantwortlicher Cannabis, m.mellina@grea.ch, Tel. 024 426 34 34
  • Marcello Cartolano, Ticino Addiction, Presidente di Ticino Addiction, marcello.cartolano@ticinoaddiction.ch, Tél. 091 973 30 30
  • Dr. med Thilo Beck, SSAM, Co-Chefarzt Psychiatrie, t.beck@arud.ch, Tél. 058 360 50 12