Der Bundesrat schwächt den Schutz der Spielerinnen und Spieler

8.11.2018 / Vor der Abstimmung zum Geldspielgesetz (BGS) am 10. Juni hatte der Bundesrat den Erhalt des Spielerschutzes versprochen. Heute, nur sechs Monate später, hebt er die Verpflichtung für die Casinos auf, bei der Umsetzung des Sozialkonzepts mit Suchtfachstellen zusammenzuarbeiten. So steht es in der neuen Geldspielverordnung (VGS), die der Bundesrat am Donnerstag veröffentlicht hat – eine bittere Pille für die Sucht-Fachverbände.

Mit der Eröffnung der Casinos in der Schweiz entstand Anfang der 2000er Jahre ein innovatives Modell zum Schutz der Spieler und Spielerinnen: Für die Umsetzung des Sozialkonzepts mussten die Spielbanken mit der Suchtprävention und Therapieeinrichtungen zusammenarbeiten. Diese obligatorische Kooperation ist ein Eckpfeiler des Schweizer Spielschutzsystems. Während der Kampagne zum Geldspielgesetz im Parlament wie auch vor der Volksabstimmung hat der Bundesrat stets behauptet, dass er dieses System in keiner Weise schwächen wolle.

Mit der Publikation der neuen Geldspielverordnung hat der Bundesrat die verpflichtete Zusammenarbeit zwischen Casinos und Suchthilfe bei der Umsetzung des Sozialkonzepts nun definitiv aus der Verordnung gestrichen. Der Schutz der Spielerinnen und Spieler obliegt nun fast ausschliesslich den Spielanbietern. Mit der neuen Verordnung steht es den Casinos frei, sich im Umgang mit übermässigem Glücksspiel auf die Spezialistinnen und Spezialisten für Glücksspielsucht zu berufen.

Die Sucht-Fachverbände, als Vertreter der Organisationen, die sich mit problematischem Glücksspiel beschäftigen, sind über diese Kehrtwende konsterniert. Der drei Monate vor der Abstimmung veröffentlichte Verordnungsentwurf sah weitreichende Garantien zum Schutz der Spieler und Spielerinnen vor. In Verbindung mit den wiederholten Versprechen des Bundesrats zur Erhaltung des bewährten Systems zur Umsetzung des Sozialkonzepts hatten viele Akteure das Gesetz in der Referendumskampagne unterstützt, auch wenn das Gesetz das bereits als sehr vorteilhaft für die Spielbanken galt. Die Schweiz hätte in dieser Debatte sicherlich mehr Transparenz verdient. In der Schweiz sind schätzungsweise 20% der Bevölkerung direkt oder indirekt von Glücksspielproblemen betroffen, was jährliche Kosten von mehr als 600 Millionen Franken verursacht.

 

Kontakt Sucht-Fachverbände:

Manuel Herrmann, stellvertretender Generalsekretär Fachverband Sucht, 078 765 61 16

Jean-Félix Savary, Generalsekretär GREA, 079 345 73 19

Kontakt Schuldenberatung:

Sébastien Mercier, Geschäftsleiter Schuldenberatung Schweiz, 079 933 67 02