Komatrinkende sollen Spitalaufenthalt selbst bezahlen

Wer wegen einer Alkoholvergiftung im Spital landet, bezahlt die Notfallbehandlung selbst. Dies soll künftig im Krankenversicherungsgesetz verankert sein – die entsprechende Vernehmlassung ist am 4. Juli 2014 gestartet. Für Suchtfachleute ist dieses politische Ansinnen der falsche Weg. Er ist teuer, riskant und öffnet der Schuldfrage bei Spitalbehandlungen Tür und Tor. (07.2014)