Neu-Regulierung von Cannabis: Für einen starken Gesundheits-, Jugend- und Konsument:innenschutz

17.08.2023 / Die nationalrätliche Gesundheitskommission (SGK-N) befasst sich mit einer Revision der Cannabispolitik. Eine Subkommission erarbeitet derzeit einen entsprechenden Erlassentwurf. Die Föderation der Suchtfachleute unterstützt das Vorhaben und setzt sich dafür ein, dass das Fachwissen und die Erfahrungen ihrer Mitglieder in die Cannabispolitik einfliessen. Sie fordert einen streng regulierten Cannabismarkt mit begleitenden Massnahmen für einen starken Gesundheits- und Jugendschutz. 

Cannabis ist die meistkonsumierte illegale Substanz in der Schweiz. Das geltende Cannabis-Verbot im Betäubungsmittelgesetz verhindert den Konsum in der Schweiz nicht. In den letzten 30 Jahren bewegen sich die Konsumzahlen auf dem gleichen Niveau. Auf dem illegalen Markt spielen weder der Schutz der öffentlichen Gesundheit noch das besondere Schutzbedürfnis von Jugendlichen eine Rolle. Die zentralen Herausforderungen im Umgang mit Cannabis können besser gelöst werden, wenn es sich bei Cannabis um eine legale Substanz handelt. Ein strikt regulierter Markt schafft die besten Rahmenbedingungen für einen gelingenden Gesundheits- und Jugendschutz.

 

Gesundheitsschutz vor Profit

Bisherige Erfahrungen aus dem Ausland (z.B. aus dem US-Bundesstaat Colorado) zeigen, dass nicht nur illegale, sondern auch schwach regulierte legale Märkte negative Effekte für die öffentliche Gesundheit und den Schutz der Jugend haben. Das gilt insbesondere, wenn Produzent:innen Profit aus dem Cannabisverkauf schlagen können. Dies ist zu verhindern. Deshalb braucht es in der Schweiz ein Modell mit einem nicht-gewinnorientierten Verkauf von Cannabis, wie es beispielsweise die kanadische Provinz Quebec kennt. Auf diesem Weg lässt sich die öffentliche Gesundheit am besten schützen. Zudem muss der Verkauf einer Steuer unterliegen. Die daraus resultierenden Erträge müssen in den Ausgleich der sozialen Kosten des Cannabiskonsums und anderer psychoaktiver Produkte fliessen. Dazu gehören Massnahmen der Prävention, Früherkennung und Frühintervention, Schadensminderung, Behandlung und Therapie sowie ein Monitoring des Konsums, der Inanspruchnahme von Behandlungsangeboten und des Verkaufs.

 

Cannabiskonsum im legalen Markt

Im neu-regulierten Markt können erwachsene Personen Cannabis legal erwerben und konsumieren. Die Neu-Regulierung beinhaltet flankierende Massnahmen für Konsum, Handel und Produktion (z.B. Deklarationsvorschriften und Qualitätsnormen). Im öffentlichen Raum kommen z.B. die geltenden Bestimmungen des Passivrauchschutzes zur Anwendung. Zusätzliche Konsumbeschränkungen werden dort eingeführt, wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten. Das gilt z.B. in der Nähe von Schulen oder auf Spielplätzen oder auch auf Terrassen von Restaurationsbetrieben. Erwachsene Konsumierende werden über die Konsumrisiken und einen sicheren Konsum informiert und ermutigt, auf risikoärmere Konsumformen umzusteigen.

 

Minderjährige und andere vulnerable Menschen schützen

Für Minderjährige bleibt der Cannabiskonsum im neu-regulierten Markt illegal. Zu ihrem Schutz braucht es weitere spezifische Massnahmen. Dazu gehört unter anderem ein umfassendes Werbeverbot für Cannabisprodukte, eine eingeschränkte Produktepalette, eine national einheitliche Regelung der Testkäufe sowie eine national einheitliche Regelung des Weitergabeverbots an Minderjährige. Auch zielgruppengerechte Präventionsprogramme und der Zugang zu verständlichen Informationen zu Cannabisprodukten sind von grosser Bedeutung.

Der legale Markt schafft bessere Bedingungen, um Menschen mit einem problematischen Konsum oder einer Abhängigkeit frühzeitig zu erkennen und ihnen die Unterstützung anzubieten, die sie brauchen. Für die Betroffenen muss schweizweit – unabhängig ihres Alters, ihres Wohnortes und innerhalb einer vertretbaren Frist – ein Zugang zu Angeboten der Suchtberatung und der Suchttherapie garantiert sein.

Alle geforderten Massnahmen, die eine Neu-Regulierung von Cannabis zwingend begleiten müssen, finden Sie im unten verlinkten Positionspapier des Fachverbands Sucht.

 

Weitere Informationen

 

Medienkontakt

  • Facia Marta Gamez, Projektleiterin Fachverband Sucht, 076 830 20 65 (DE)
  • Jonas Wenger, stv. Generalsekretär Fachverband Sucht, 076 446 90 35 (DE)
  • Camille Robert, Co-secrétaire générale du GREA, 078 891 39 41 (FR)
  • Marcello Cartolano, Presidente di Ticino Addiction, 091 973 30 30 (IT)