Stärkung des Spielerschutzes: Erstmals schweizweite Standards zur Aufhebung von Casino-Sperren

12.1.2021 / Spielsperren unterbinden den Zugang zu Casinos und Onlinegeldspielen für Personen, die Probleme mit dem Geldspiel entwickelt haben. Sie werden von Casinos oder den Betroffenen selbst getätigt. Seit der Legalisierung der Online-Casinos steigen die ausgesprochenen Casino-Spielsperren massiv an. Eine Sperre kann aufgehoben werden, wenn «der Grund dafür nicht mehr besteht» (Geldspielgesetz). Die heute von der Föderation der Suchtfachleute publizierten Richtlinien erlauben eine schweizweite Angleichung des Aufhebungsprozesses von Casino-Sperren. Nun gibt es erstmals eine gemeinsame Grundlage für eine faktenbasierte Beurteilung der gesperrten Personen. Ziel ist es, dass Geldspielsüchtige von Casinos und deren Online-Angeboten ferngehalten werden und somit der Spielerschutz gestärkt wird. Die dafür vorgesehenen Aufhebungsgespräche müssen laut Geldspielgesetz zusammen mit kantonal anerkannten Fachstellen durchgeführt werden. Im heute publizierten Dokument werden Minimalstandards und Best Practices der Rahmenbedingungen solcher Aufhebungsgespräche festgelegt.

Bisher wurden die Aufhebungsgespräche je nach Sitzkanton der (Online-)Casinos völlig unterschiedlich gehandhabt. Zum Teil musste ein*e Suchtberater*in in 15 Minuten bei einer ihr unbekannten Person entscheiden, ob die Aufhebung einer Casino-Sperre empfehlenswert ist. Mit den neuen Richtlinien soll dies der Vergangenheit angehören und sämtliche involvierte Sucht-Fachstellen in der Schweiz ihre Zusammenarbeit mit den Casinos und deren Sozialkonzept-Verantwortlichen möglichst vereinheitlichen. Nur so kann der Spielerschutz gewährleistet und das Problembewusstsein der betroffenen Person in hohem Masse gestärkt werden. Denn wer noch immer unter einer Geldspielsuchtproblematik oder deren schädlichen Auswirkungen (z.B. finanzielle Schwierigkeiten, familiäre Probleme etc.) leidet, soll keinen Zugang zu (Online-)Casinos haben. Ausserdem ermöglichen die Aufhebungsgespräche einen erleichterten Zugang zu Beratungsangeboten für Geldspielsucht.

Wie Christina Messerli, Regionalleiterin der Sucht-Fachstelle Berner Gesundheit, feststellt, sind diese Aufhebungsgespräche «fachlich höchst anspruchsvoll», da Fachpersonen in der Regel den ersten Kontakt mit den betroffenen Personen erst bei der gewünschten Entsperrung haben. Sie müssen in kürzester Zeit über den Wunsch der betroffenen Person nach erneutem Geldspiel und allfällige Risiken für eine Spielsucht entscheiden. «Um eine aus fachlicher Sicht vertretbare Einschätzung geben zu können, braucht es die nun festgelegten Facts und Rahmenbedingungen», so Messerli. Sie legen etwa fest, dass die mandatierte Sucht-Fachperson detaillierten Einblick in die finanzielle Lage, Informationen zur Sperre und zum Spielverhalten sowie zur Lebenssituation der betroffenen Person erhält.

Die Minimalstandards der Zusammenarbeit von Casinos und Sucht-Fachstellen, verbunden mit den Standards und Best Practices im Aufhebungsprozess, ermöglichen kantonsübergeifenden Spielerschutz. Denn «Sucht kann nicht eine kantonale Geschichte sein. Die Kriterien werden international durch die WHO definiert» wie Christina Messerli festhält.

Durch die Covid-19-Pandemie und die verstärkte Nutzung von Online-Casinos wird sich die Anzahl von Spielsperren und der Gesuche zu ihrer Aufhebung weiter erhöhen. Umso wichtiger sind gemeinsame Richtlinien, damit die Spielsperren-Aufhebungsgespräche wirksame Instrumente für den Spielerschutz bleiben.

Weitere Informationen

Richtlinien zur Aufhebung von Spielsperren. Standards und Best Practices

Medienmitteilung als pdf

 

Medienkontakt

Cédric Stortz, Projektleiter Fachverband Sucht, 044 266 60 68