Übermässiger Alkoholkonsum: Eine Bestrafung bringt nichts

Wer wegen übermässigen Alkoholkonsums hospitalisiert wird, trägt die Kosten dafür in Zukunft selber. Heute (31.10.2014) endet die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Aus Sicht der Suchtfachorganisationen ist dieser Ansatz alles andere als zielführend: Von ihm ist kein präventiver Mehrwert zu erwarten. Vielmehr erschwert er den Zugang für Betroffene zu Beratung und Therapie und gefährdet die Gesundheit der Betroffenen. Der Fachverband Sucht hat die Vorlage in der Vernehmlassung heftig bekämpft.