Alkohol-Verkaufsverbot auf Autobahnraststätten wankt – Suchtfachorganisationen wehren sich

Medienmitteilung

12. Juni 2017

 

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats will das Verbot für den Verkauf und den Ausschank von Alkohol auf Autobahnraststätten aufheben. Damit gefährdet sie Leib und Leben. Die Suchtfachorganisationen rufen den Nationalrat deshalb dringend dazu auf, am Verbot festzuhalten.

Am 13. Juni entscheidet der Nationalrat darüber, ob er das Verbot für den Verkauf und den Ausschank von Alkohol auf Autobahnraststätten aufhebt. So empfiehl es ihm die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-NR). Die Koalition für eine verantwortungsvolle Alkoholpolitik rät dringend, das Verbot aufrecht zu erhalten. Seine Aufhebung gefährdet Verkehrsteilnehmer an Leib und Leben. Die Suchtfachorganisationen wehren sich entschieden dagegen.

Zwischen dem Konsum von Alkohol im Strassenverkehr und schweren Verkehrsunfällen besteht ein direkter Zusammenhang: Jeder achte schwere Unfall im Strassenverkehr wird durch Alkohol mitverursacht. Die Einschränkung der Erhältlichkeit von Alkohol ist eine der wirksamsten Präventionsmassnahmen. Das gilt auch für die Prävention des Alkoholkonsums im Strassenverkehr. Das Verkaufs- und Ausschankverbot reduziert den Alkoholkonsum also genau dort, wo er zu einer lebensbedrohenden Gefahr für unschuldige Dritte wird.

Regulierung hier, Deregulierung dort: Das Parlament betreibt eine widersprüchliche Alkoholpolitik
Mit dem Strassensicherheitspaket «Via sicura» hat das Parlament verschiedene Massnahmen gutgeheissen, die den Alkoholkonsum im Strassenverkehr betreffen. Zum Beispiel die Einführung der Alkohol-Nulltoleranz bei Neulenkerinnen und Neulenkern. Massnahmen wie diese erzielen genau die gewünschte Wirkung, wie der Sinus Report der Beratungsstelle für Unfallverhütung zeigt: Die Anzahl alkoholbedingter Verkehrsunfälle nimmt ab. Trotzdem setzt sich die KVF-NR dafür ein, eine bewährte und bislang unbestrittene Praxis, abzuschaffen. Eine Praxis, die ebenfalls hilft, alkoholbedingte Verkehrsunfälle zu verhindern oder zu reduzieren. Für die Suchtfachorganisationen ist es das völlig unverständlich.

Schutz von Leib und Leben wichtiger als wirtschaftliche Interessen
Das Verkaufs- und Ausschankverbot für Alkohol auf Autobahnraststätten dient unmittelbar dem Schutz der körperlichen Unversehrtheit und des Lebens der anderen Verkehrsteilnehmenden. Dieser Schutz ist auf jeden Fall höher zu gewichten als wirtschaftliche Interessen. Die Suchtfachorganisationen rufen den Nationalrat dringend dazu auf, am Verbot festzuhalten.

Medienmitteilung Fachverband Sucht