Jonas Wenger

Co-Generalsekretär

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Schadensminderung und Risikominimierung für Jugendliche

Soirée des Fachverbands Sucht

Angebote und Ansätze der Schadensminderung und Risikominimierung sind heute in der schweizerischen Suchthilfe und -prävention etabliert und akzeptiert. Schreckensszenarien wie eine Konsumförderung durch die Möglichkeit des risikogeminderten Konsums sind widerlegt. Dies gilt allerdings nur für Erwachsene – das Konzept der Schadensminderung und Risikominimierung für Jugendliche ist ein weitgehend gemiedenes und unbearbeitetes Feld.

Viele offene Fragen und Herausforderungen decken sich für legale und illegale Substanzen sowie für potentiell abhängig machende Verhaltensweisen, zum Teil unterscheiden sich diese jedoch auch. In Bezug auf illegale Substanzen herrschen teilweise Unsicherheiten, ob Jugendliche mit Substanzkonsum meldepflichtig sind gemäss Artikel 3c BetmG oder allgemein dem Kinder- und Erwachsenenschutzrecht KESR1. Drug Checkings, Programme zur Spritzenabgabe/-tausch oder Opioid-Agonisten-Therapien erfahren immer wieder harschen politischen Gegenwind, wenn es darum geht, sie für Jugendliche zu öffnen. Bei legalen und illegalen Substanzen stellt sich z.B. der Prävention die Frage, ob sie in ihren Angeboten für Jugendliche auch weniger schädliche Konsumformen thematisieren soll statt z.B. nur auf Abstinenz abzuzielen. Und wie sieht eigentlich Schadensminderung bei Verhaltenssüchten aus? Sind schadensmindernde Ansätze z.B. für Jugendliche, die Social Media in für sie belastendem Ausmass nutzen, sinnvoll, und wenn ja, wie könnten diese aussehen?

Für den Bund gilt, dass er erstens die Pflicht hat, die Kantone und private Organisationen bei der Zurverfügungstellung schadensmindernder Angebote zu unterstützen. Zweitens ist im Betäubungsmittelgesetz von «Personen» die Rede und damit keine Grundlage für einen Ausschluss von Menschen in Bezug auf ihr Alter oder die Dauer ihrer Erkrankung gegeben.2 Müssten sich alle Angebote der Mitglieder des Fachverbands Sucht also nicht auch konsequent an Jugendliche richten? Was müssen wir hinsichtlich der Ausweitung des Ansatzes der Schadensminderung und Risikominimierung auf Jugendliche klären? Wo gibt es Spannungsfelder und wie lassen sie sich auflösen? In Bezug auf was müssen wir uns vielleicht zuerst einig werden? Und was sind unsere nächsten Schritte?  

Wir freuen uns, dieses wichtige und umstrittene Thema mit den Teilnehmenden zu diskutieren.

 

1 Siehe dazu auch diese Veranstaltung des Fachverbands Sucht: Meldepflicht, Melderecht, Meldebefugnis – Instrumente für die Suchthilfe und -prävention?

2 Vgl. Artikel 3i BetmG und Art. 26 BetmSV

 

Programm

Programm als PDF

 

Referate

«Verboten, geduldet, gefördert? Ausgangslage zu Schadensminderung und Risikominimierung bei Jugendlichen in der Schweiz»
Maya Ackermann, Bundesamt für Gesundheit
Präsentation

«Schadensminderung und Risikominimierung im Bereich der Verhaltensabhängigkeiten. Eine Annäherung»
Domenic Schnoz, RADIX Schweizerische Gesundheitsstiftung
Präsentation

Datum

Montag, 16. Januar 2023
16.00 – ca. 18.00 Uhr

Veranstaltungsort

Volkshaus Zürich, Stauffacherstrasse 60, 8004 Zürich

Anmeldeschluss

6. Januar 2023

Teilnahmebeitrag

Zur Deckung der Unkosten erheben wir eine Teilnahmegebühr von 40.- Franken (Mitglieder) resp. 60.- Franken (Nicht-Mitglieder). Der Betrag wird Ihnen nach Ihrer Anmeldung in Rechnung gestellt.

Teilnahmebedingungen

Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch.


Datum
16.01.23

Veranstalter
Fachverband Sucht

Ort
Zürich

Typ
Soirée

Kosten
CHF 40.- für Mitglieder des Fachverbands Sucht

CHF 60.- für Nicht-Mitglieder

Anmeldeschluss
06.01.23