Cannabispolitik: Vernehmlassung zum «Experimentierartikel» gestartet

Der Bundesrat hat am 4. Juli das Vernehmlassungsverfahren über die Schaffung eines «Experimentierartikels» im Betäubungsmittelgesetz eröffnet. Der «Experimentierartikel» soll es Gemeinden ermöglichen, in einem definierten, wissenschaftlich begleiteten Rahmen Pilotversuche zum legalen Cannabisverkauf durchzuführen.

Mit der Vernehmlassung möchte der Bundesrat die Meinung der Zivilgesellschaft zu Cannabis-Pilotversuchen kennenlernen. Der Fachverband begrüsst sehr, dass die betroffenen Städte und Kantone ihre Pilotprojekte doch noch realisieren könnten. Mit den Projekten können sie Erkenntnisse gewinnen, wie sie ungelöste Herausforderungen anders als heute angehen könnten – z.B. den florierenden Schwarzmarkt, die starke Verbreitung von Cannabis mit unklarem, stets steigendem Wirkstoffgehalt, oder die schwierige Vermittlung von Konsumierenden in Beratungsangebote.

Musterstellungnahmen zur Gesetzesänderung und der dazugehörigen Verordnung werden den Mitgliedern des Fachverbands Sucht Anfang Oktober zur Verfügung gestellt. Frist ist der 25. Oktober.

Im Nationalrat war der «Experimentierartikel» im Juni an einer knappen Mehrheit des Parlaments gescheitert. Das letzte Wort ist aber nicht gesprochen: Vier weitere Motionen mit dem gleichen Wortlaut wie die abgelehnte Motion werden in der kommenden Herbstsession behandelt.

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