Das Geldspielgesetz wurde angenommen: nun geht es an die Umsetzung

Das Verdikt des Volkes war klar und deutlich: Das neue Geldspielgesetz wurde im Juni 2018 mit 72.9% Ja-Stimmen angenommen. Der Fachverband Sucht beschäftigte sich zum Zeitpunkt der Annahme des Gesetzes schon mit dem nächsten Schritt. Der Bundesrat hatte einen ersten Vorschlag der Verordnung zur Umsetzung des Geldspielgesetzes präsentiert. Der Fachverband nahm im Rahmen der «Koalition zum Schutz der Spielerinnen und Spieler» dazu Stellung (PDF).

Das Geldspielgesetz tritt voraussichtlich im Januar 2019 in Kraft. Den Casinos und den Lotterien steht dann ein ganzer Strauss neuer Möglichkeiten und Geschäftsfelder offen. Sie dürfen zum Beispiel neu Onlinespiele anbieten. Hier könnten Lotterien und Casinos gemeinsame Angebote entwickeln. Die in der Westschweiz weitverbreiteten Tactilos könnten auch in der Deutschschweiz Einzug halten. Und kleinere Pokerturniere sind ab 2019 auch ausserhalb von Casinos erlaubt.

Diese neuen Möglichkeiten der Glückspielindustrie haben auch Konsequenzen für die Suchthilfe. Es ist noch unklar, ob es weiterhin die Pflicht der Casinos weiterhin bestehen wird, für ihre Sozialkonzepte mit den Suchtfachstellen zusammenzuarbeiten. Von den Online-Glückspielen geht, u.a. wegen ihrer hohen Verfügbarkeit, ein grosses Suchtpotential aus.

Es gibt aber auch Chancen: die Anbieter von Glückspielen arbeiten momentan intensiv an ihren Sozialschutzkonzepten. Sie müssen diese neu auch für Online-Geldspiele erstellen. In mehreren Kantonen laufen momentan Vernehmlassungen, in denen die Suchtorganisationen Regeln fordern können, insbesondere was die Kooperation der Casinos mit der Suchtprävention und –behandlung betrifft.

Nach dem Abschluss des Gesetzgebungsprozesses folgt nun die Umsetzung. Der Fachverband Sucht und seine Mitglieder werden gemeinsam daran arbeiten, sich auf die neue Situation einzustellen.

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