Geldspielpolitik

Mit dem neuen Geldspielgesetz, das im Jahr 2019 in Kraft trat, wurde der Geldspielmarkt in der Schweiz neu reguliert. Seit Sommer 2019 sind in der Schweiz auch Online-Geldspiele zugelassen, gleichzeitig sind ausländische Anbieter in der Schweiz nicht mehr zugelassen – das Geldspiel auf ausländischen Plattformen also verboten. Der Fachverband Sucht setzt sich in der Umsetzung des Geldspielgesetzes für wirksame Massnahmen zum Schutz der Spielerinnen und Spieler ein – insbesondere auch bei Online-Geldspielen. Zudem setzt er sich für eine aussagekräftige Evaluation des Gesetzes ein.

Das Geldspielgesetz (BGS) ist seit 2019 in Kraft

Das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) regelt die Zulässigkeit von Geldspielen und deren Durchführung sowie die Verwendung der Spielerträge.

Marktöffnung für Online-Geldspiele
Das Gesetz öffnet den Geldspielmarkt für Online-Geldspiele. Seit Juli 2019 dürfen Schweizer Casinos auch Online-Casinospiele anbieten. Auch die beiden Landeslotterien, Swisslos und die Loterie Romande, haben Online-Spiele im Angebot. Ausländische Online-Casino-Angebote werden mit einer Netzsperre belegt und sind somit von der Schweiz aus nicht mehr legal zugänglich.

Jugendschutz
Das Gesetz sieht eine Altersbegrenzung von 18 Jahren für alle Casinospiele, auch Online-Spiele, vor. Für Lotterie-Spiele gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. Anbieter von «automatisiert durchgeführten Lotterien» müssen eine Zugangskontrolle einrichten und gewährleisten, dass diese Lotterie-Spiele nicht von unter 16-Jährigen gespielt werden. Bei den «automatisiert durchgeführten Lotterien» handelt es sich insbesondere um «Tactilos», die in der Suisse Romande sehr präsent, in der Deutschschweiz und im Tessin aber nicht vorhanden sind.

Finanzierung der Prävention und Behandlung
Das Gesetz verpflichtet die Kantone, Massnahmen zur Prävention von exzessivem Geldspiel zu ergreifen sowie Beratungs- und Behandlungsangebote für spielsuchtgefährdete und spielsüchtige Personen und für deren Umfeld anzubieten.

Im Geldspielgesetz werden zudem einige Errungenschaften festgehalten, die für den Schutz der Spielenden wichtig sind. Dazu gehört die Verpflichtung der Casinos, ein Sozialschutzkonzept zu installieren und spielsüchtige Spielerinnen und Spieler zu sperren. Die Umsetzung der Spielendenschutzes ist jedoch teilweise mangelhaft, hier setzt sich der Fachverband Sucht für Nachbesserungen ein.

Kantonale Umsetzung

Nach Ablauf der zweijährigen Frist nach dem Inkrafttreten des neuen Geldspielgesetzes müssen seit 1. Januar 2021 sämtliche Kantone über eine angepasste Geldspielgesetzgebung verfügen. Sämtliche Deutschschweizer Kantone wählten eine liberale Umsetzung ohne Verbote von sogenannten Kleinspielen wie «kleine Pokerturniere», lokalen Sportwetten, Tombolas und Geschicklichkeitsautomaten (Ausnahmen: Glarus verbietet lokale Sportwetten, in den Kantonen NW, SG & LU können die Anzahl Geschicklichkeitsautomaten eingeschränkt werden und in TG/SG gibt es Einschränkungen bei kleinen Pokerturnieren zugunsten des Spielerschutzes).

Evaluation

Aktuell wird das Geldspielgesetz durch das Bundesamt für Justiz nach Forderungen aus der Zivilgesellschaft und der Politik evaluiert. Diese Evaluation wird durch eine vom Bundesamt für Justiz eingesetzte Begleitgruppe unterstützt. Nachdem im ersten Halbjahr 2024 die Themen der Evaluation festgelegt werden, wird im Anschluss eine Ausschreibung des Evaluationsauftrages veröffentlicht. Bis Ende 2025 soll durch noch zu bestimmende Evaluator:innen ein Evaluationsbericht erarbeitet werden. Im 2. Halbjahr 2026 wird der Bundesrat einen auf diesem Bericht gestützten Bundesratsbericht erstellen und veröffentlichen. Der Fachverband Sucht versucht diesen langwierigen und komplexen Evaluationsprozess möglichst eng zu begleiten.

Position des Fachverbands Sucht

Aus Sicht des Fachverbands Sucht ist es Bundesrat und Parlament nicht gelungen, ein Gesetz zu schaffen, das die Anliegen der verschiedenen Interessengruppen gleichermassen berücksichtigt. Das Gesetz ist insgesamt sehr liberal, sehr anbieterfreundlich und umfasst wenige wirksame Massnahmen zum Schutz der Spielenden.

Während das Gesetz sehr stark die Eigenverantwortung der Spielenden betont, formuliert die Verordnung klarere Aufträge an die Anbieter von Geldspielen, wenn es um die Prävention und den Spielerschutz geht. Dazu gehört beispielsweise die Pflicht der Anbieter, gemeinsam mit Suchtfachstellen ein Sozialschutzkonzept zu erarbeiten und umzusetzen – auch für Online-Geldspiele.

Der Fachverband Sucht beäugt die Umsetzung des Geldspielgesetzes kritisch und ist entsprechend im Austausch mit den zuständigen  Behörden und Playern. Auch den mittlerweilen angestossen Evaluationsprozess wird der Fachverband Sucht möglichst nah begleiten.

Vernehmlassung zum Abkommen Schweiz / Liechtenstein über den Austausch von Spielsperren

Bis am 20. Januar 2023 lief die Vernehmlassung zum «Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich». Der Fachverband Sucht hat an der Vernehmlassung teilgenommen und begrüsst das Abkommen im Grundsatz, fordert aber u.a. weitere Abkommen mit den Nachbarländern. Der Ergebnisbericht der Vernehmlassung wurde im Oktober 2023 veröffentlicht.

Vernehmlassungsantwort des Fachverband Sucht

Ergebnisbericht des Bundes zur Vernehmlasung

Weiterführende Informationen / Archiv

Im Verlauf des Gesetzgebungsprozesses erarbeitete der Fachverband Sucht eine Fülle von Informationen und Unterlagen. Die wichtigsten finden sich im nachfolgenden Archiv:

Ausführliches Argumentarium des Fachverbands Sucht (8. Juli 2014)

Vernehmlassungsantwort des Fachverbands Sucht zum Geldspielgesetz (7. Juli 2014)

Factsheet des Fachverbands Sucht z. Hd. des Nationalrats (5. September 2017)

Musterstellungnahme Sucht-Fachverbände Geldspielverordnung (2. Mai 2018)


Medienmitteilungen des Fachverbands Sucht

Der Bundesrat schwächt den Schutz der Spielerinnen und Spieler (8. November 2018)Keine Lotterieautomaten in der Deutschschweiz und im Tessin (15. Oktober 2018)Koalition zum Schutz der Spielerinnen und Spieler lehnt Referendum gegen Geldspielgesetz ab (28. März 2018)Referendum gegen Geldspielgesetz: Koalition zum Schutz der Spieler wartet Konkretisierung des Gesetzes ab (10. Oktober 2017)

Geldspielgesetz: Der Nationalrat entscheidet weder visionär noch verantwortungsbewusst (5. März 2017)

Geldspielgesetz: Rechtskommission schiesst IP-Blocking ab (13. Januar 2017)

 

Offizielle Informationen und Unterlagen

Auf der Website des Bundesamts für Justiz finden Sie ausführliche Informationen dazu, wie und warum das neue Geldspielgesetz entstanden ist:

Webseite Bundesamt für Justiz zum Geldspiel

Bundesgesetz über Geldspiele