Tabakpolitik

Jede Stunde stirbt in der Schweiz eine Person an den Folgen des Tabakkonsums. Aus diesem Grund müssen Tabak- und tabakähnliche Produkte strenger geregelt werden als andere legale Konsumgüter. Die Tabakpolitik bestimmt die Rahmenbedingungen der herkömmlichen Tabakprodukte wie Zigaretten, Zigarren, Schnupftabak, Snus und «Heat not Burn»-Geräten (HNB) und der Tabakersatzprodukte, wie zum Beispiel E-Zigaretten. Der Fachverband Sucht setzt sich für eine strenge Regulierung von Tabak- und Tabakersatzprodukten ein. Die Regulierung muss das schadensmindernde Potenzial von E-Zigaretten berücksichtigen.

Regulierungsbedarf im Bereich der Tabak und Tabakersatzprodukte

Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern zeichnet sich die Schweiz durch eine sehr schwache Tabakregulierung aus. Die Schweiz ist neben Monaco, Liechtenstein und Andorra das einzige Land Europas, das die Tabakkonvention der Weltgesundheitskonferenz (WHO) nicht ratifiziert hat. Der Anteil von gelegentlichen Raucher:innen beträgt gemäss der Schweizerischen Gesundheitsbefragung von 2022 24 Prozent. 16 Prozent rauchen täglich. Der Tabakkonsum bleibt die häufigste vermeidbare Todesursache in der Schweiz.

Der Konsum von Tabak wird in der Schweiz durch verschiedene Gesetze reguliert: Seit 2010 darf der Bund Massnahmen zum Schutz vor dem Passivrauchen auf Basis eines Gesetzes ergreifen. Das Tabaksteuergesetz regelt die Besteuerung von Tabakprodukten, inklusive elektronischen Zigaretten. Am 1. Oktober 2024 trat das neue Tabakproduktegesetz (TabPG) in Kraft, welches die Bevölkerung und insbesondere Jugendliche vor den schädlichen Auswirkungen des Tabak- und Nikotinkonsums schützen soll. Das sind die wichtigsten Neuerungen:

  • Mit dem Gesetz werden neben herkömmlichen Zigaretten auch elektronische Zigaretten und weitere tabak- und nikotinhaltige Produkte geregelt.
  • Neu gilt ein schweizweites Abgabeverbot von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten an unter 18-Jährige.
  • Es gelten strengere Werbeeinschränkungen. So ist z.B. neu das Aushängen von Plakaten an Orten, die öffentlich einsehbar sind, verboten. Auch Werbung in Kinos, im öffentlichen Verkehr, auf Sportplätzen und in öffentlich zugänglichen Gebäuden ist verboten.
  • Neu gibt es eine gesetzliche Grundlage für Testkäufe, die schweizweit gilt.
  • Es gilt ein Sponsoringverbot von Veranstaltungen mit internationalem Charakter.
  • Der Passivrauchschutz wird auf alle Produktekategorien ausgeweitet.

Der regulatorische Handlungsbedarf bleibt jedoch immens, besonders was Werbung und Sponsoring betrifft. So muss die von Volk und Ständen deutlich angenommene Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» griffig umgesetzt werden. Dabei muss es den Kantonen weiterhin möglich sein, strengere Regeln einzuführen.

Stand tabakpolitischer Geschäfte

Am 13. Februar 2022 hat die Schweizer Stimmbevölkerung der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» deutlich zugestimmt und sich dafür ausgesprochen, Tabakwerbung überall dort zu verbieten, wo diese Kinder und Jugendliche erreichen kann: in den sozialen Medien, an den Festivals, Kiosken und in allen gedruckten und Online-Medien. Für die Umsetzung der Volksinitiative braucht es eine Teilrevision des Tabakproduktegesetzes. Im Mai 2023 hat der Bundesrat dem Parlament einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorgelegt. Seither wird das Geschäft in beiden Kammern beraten. Allerdings konnte bisher keine Einigkeit gefunden werden, u.a. in Bezug auf Bestimmungen zur Verkaufsförderung oder zum Sponsoring (Stand März 2025).  
 

Weiterführende Informationen zum Tabakproduktegesetz

Verdampfen statt verbrennen

Beim Verbrennen von Tabak entstehen krebserregende Stoffe. Bei alternativen Formen des Nikotinkonsums – zum Beispiel E-Zigaretten – findet kein Verbrennungsprozess statt. Entsprechend ist der Konsum dieser Produkte erheblich weniger gesundheitsschädigend als der Konsum von Tabakzigaretten. Wenn es gelingt, dass Konsumierende vom Tabakrauchen auf das Verdampfen umsteigen, können die tabakbedingten negativen gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Auswirkungen stark reduziert werden.

Am 24. April 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVG) entschieden, dass in der Schweiz ab sofort auch nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten verkauft werden dürfen. Bis zum Entscheid des BVG war dies in der Schweiz verboten. Auch die Marke Juul konnte somit ihr Produkt im Dezember 2018 in der Schweiz lancieren. Juul-Zigaretten werden im Unterschied zu anderen E-Zigaretten mit Nikotinsalzen und nicht mit Liquids gefüllt. Dadurch kratzen die Dämpfe deutlich weniger, was Juul für junge Raucherinnen und Raucher attraktiver macht als die herkömmlichen E-Zigaretten. Es gibt keine nikotinfreie Version von Juul.

Der Fachverband Sucht bewertet den Entscheid des BVG als positiv. Er erleichtert nikotinabhängigen Menschen den Zugang zu einem Produkt, das weniger schädlich ist als die Tabakzigaretten. Der Fachverband Sucht erwartet einen positiven Effekt auf die Gesundheit der Rauchenden und auch der Konsumierenden von E-Zigaretten. Das TabPG hat nun die Aufgabe, den Verkauf von Tabak- und tabakähnlichen Produkten zu regulieren und dabei dem Jugendschutz gebührend Rechnung zu tragen.

Zudem wurde der Bundesrat mit der Motion 19.3958 «Besteuerung von elektronischen Zigaretten» damit beauftragt, eine gesetzliche Grundlage für die Besteuerung von E-Zigaretten zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang lief bis Ende März 2022 die Vernehmlassung zur Teilrevision des Tabaksteuergesetzes (TstG). Der Fachverband Sucht begrüsst in seiner Stellungnahme grundsätzlich die Besteuerung aller tabak- und niktotinhaltigen Produkte. Er bedauert aber gleichzeitig, dass die Vorlage gesondert auf E-Zigaretten foukussiert und sich nicht an der Idee einer umfassenden Besteuerung aller tabak- und nikotinhaltigen Produkte orientiert.

Weiterführende Informationen zu Verdampfen statt verbrennen

Antwort auf die Vernehmlassung zur Verordnung über den Tabakpräventionsfonds (TPFV)

Im Herbst 2019 fand die Vernehmlassung zur Totalrevision der Verordnung über den TPF statt. Der Fachverband Sucht nahm an der Vernehmlassung teil und bekräftigte die Forderung zur Integration des Verdampfens als Konsumform in die Schweizer Suchtpolitik.

Dieser Ansatz wird von der Nationalen Strategie Sucht und der Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD) 2017-2024 gestützt. Die beiden Strategien bilden das strategische Fundament des TPF. Verdampfen ist eine erfolgsversprechende Art, langjährige Raucherinnen und Raucher beim Rauchstopp zu unterstützen. Verschiedene Institutionen der Suchthilfe führen bereits heute schadensmindernde Projekte mit E-Zigaretten durch. Solche Projekte sollten auch vom Tabakpräventionsfonds unterstützt werden können.

Weiterführende Informationen