«Experimentierartikel» zum Betäubungsmittelgesetz: Vernehmlassung
Noch bis zum 25. Oktober läuft die Vernehmlassung «Änderung des Betäubungsmittelgesetzes und Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz (Pilotversuche mit Cannabis)». Mit der Änderung werden wissenschaftliche Pilotversuche zum legalen Verkauf von Cannabis ermöglicht. Der Fachverband Sucht begrüsst die vorgelegten Entwürfe im Grundsatz sehr. Bei einzelnen Artikeln der Verordnung ortet er jedoch Anpassungsbedarf, damit die Pilotversuche tatsächlich zu wirksamen und relevanten Ergebnissen führen. Besonders betont er seinen dringenden Vorbehalt, dass der generelle Ausschluss von Personen mit psychischen Krankheiten unbedingt zu streichen oder zu ändern ist. Der Konsum von Cannabis dieser Personen – Motive, Konsummuster, Einsatz zur Selbstmedikation, etc. - bildet ein wichtiges Erkenntnisinteresse.