Keine Ordnungsbusse für Abgabe von Alkohol an Minderjährige
21.01.2019 / Der Bundesrat hat entschieden, dass die neue Ordnungsbussenverordnung am 1. Januar 2020 in Kraft tritt. Sehr erfreulich ist, dass der Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 16 bzw. 18 Jahre nun doch nicht mit einer einfachen Busse geahndet werden soll. So können weiterhin wiederholte Verstösse sanktioniert werden.
Der Bundesrat teilte mit, dass er aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung auf die Einführung des Ordnungsbussenverfahrens für diejenigen Tatbestände verzichte, die neben einer strafrechtlichen Busse noch verwaltungsrechtliche Massnahmen (z. B. Verwarnung, Entzug einer Bewilligung) zur Folge haben. Dazu gehört auch der Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 16 bzw. 18 Jahren. Sanktionierungen im Ordnungsbussenverfahren sind anonym und werden in keiner Polizeidatenbank erfasst. Die Anonymität würde die notwendigen verwaltungsrechtlichen Massnahmen vereiteln, so der Bundesrat.
Für den Fachverband Sucht und seine Mitglieder ist das eine gute Nachricht: Eine Aufnahme der Abgabe von Alkohol an Minderjährige in die Verordnung wäre ein Rückschritt in der Sanktionierung von wiederholten Verstössen gewesen. Die Staatsanwaltschaften können nun bei Zuwiderhandlungen gegen die Jugendschutznormen weiterhin ordentliche Strafverfahren eröffnen.
Leider ist die Durchführung von Testkäufen von Tabakprodukten und Alkohol auf Bundesebene weiterhin nicht gesetzlich geregelt. In gewissen Kantonen werden Betriebe verwaltungsrechtlich sanktioniert, wenn sie bei Alkoholtestkäufen als fehlbar identifiziert worden sind. Mit neuen Tabakproduktegesetz (TabPG) möchte der Bundesrat auch für die strafrechtliche Verfolgung der Testkaufergebnisse Klarheit schaffen. Der Fachverband Sucht unterstützt die Schaffung einer nationalen gesetzlichen Grundlage für Testkäufe von Alkohol und Tabakprodukten, weil so in allen Kantonen Betriebe und deren Angestellte stärker in die Pflicht genommen werden können.
An der Ordnungsbusse für Cannabiskonsum ändert sich nichts.