Snus ist legal und die SGK-S vollzieht eine halbe Kehrtwende beim Tabakproduktegesetz

16.08.2019 / Die Kommission für Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) entschied am 13. August, dass für den Verkauf von Tabakwaren in der gesamten Schweiz künftig ein Mindestalter von 18 Jahren gelten soll. «Werbung in Zeitungen, Zeitschriften, Publikationen sowie auf Internetseiten soll verboten und die Verkaufsförderung und das Sponsoring eingeschränkt werden.» Damit will die Kommission die  Voraussetzungen zur Ratifizierung der WHO-Rahmenkonvention zur Eindämmung des Tabakgebrauchs schaffen. Erlaubt bleiben sollen aber Werbung im Kino, auf Plakaten, auf Gebrauchsartikeln, an Verkaufsstellen sowie direkte Promotion oder Massenmailings an Erwachsene (vgl. Medienmitteilung).

Die gleiche Kommission hatte 2016 in einem beispiellosen Manöver die erste Version des Gesetzes an den Bundesrat zurückgewiesen. Die nun verabschiedete Vorlage wird in der Herbstsession im Ständerat diskutiert.

Seit dem 27. Mai darf der Oraltabak Snus legal in die Schweiz importiert und verkauft werden. Das Bundesgericht gelang zum Schluss, dass die vom Bundesrat erlassene Bestimmung in der Tabakverordnung weiter geht, als das Gesetz vorsieht. Damit fehle es an einer gesetzlichen Grundlage für die entsprechende Bestimmung, die das Verbot von Snus vorsehe. Die vom Bundesgericht kritisierte Verordnung wird jedoch nicht mehr lange gelten, weil sie durch das TabPG ersetzt werden soll.

Dossier Tabakpolitik

Medienmitteilung der SGK-S vom 13. August 2019

Urteil des Bundesgerichts vom 27. Mai 2019