Tabakpolitik: Jugendschutz und E-Zigaretten kommen in den Fokus
14.11.2018 / Nachdem sein Vorschlag für ein neues Tabakproduktegesetz 2016 im «tabakfreundlichen» Schweizer Parlament gescheitert ist, nimmt der Bundesrat wohl bald einen neuen Anlauf. Die Zeit drängt, denn seit das Bundesverwaltungsgericht im April nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten erlaubt hat, bestehen in einigen Kantonen Rechtslücken - Jugendliche unter 18 bzw. teils unter 16 können die Liquids kaufen.
Als Reaktion auf diese Lücke wurden in verschiedenen kantonalen Parlamenten, zum Beispiel im Wallis, in Zürich oder Bern, Vorstösse lanciert, um ein Verkaufsverbot von E-Zigaretten für Jugendliche zu erwirken. E-Zigaretten sollen wie Zigaretten und herkömmliche Raucherwaren behandelt werden. Auch die heute schon präsente Plakatwerbung für E-Zigaretten wäre dann in jenen Kantonen verboten.
Schon seit 2014 diskutiert das Parlament über eine neue Regelung im Bereich Tabak. Die Legalisierung und Regulierung von Alternativprodukten wie E-Zigaretten und Snus gehören zu den Kernforderungen des Parlaments. Sie waren ein Grund, warum der erste Vorschlag des Bundesrats scheiterte. Der Fachverband Sucht anerkennt «das Verdampfen – auf individueller und gesellschaftlicher Ebene – als wichtige schadenmindernde Konsumform für Menschen, die bereits brennbare Tabakprodukte konsumieren.» So hielt er es in einem kontrovers diskutierten Positionspapier 2017 fest.
Der Fachverband Sucht unterstützt daher grundsätzlich die Bestrebungen der Kantone für eine Regulierung der E-Zigaretten, bis eine endgültige Regelung auf Bundesebene etwa im Jahr 2022 in Kraft tritt.