Vernehmlassung: Verordnung zum Jugendschutz im Bereich Film und Videospiele

12.09.23 / Der Fachverband Sucht (FS) hat gemeinsam mit seinem welschen Partnerverband Groupement Romand d'Études des Addictions (GREA) eine Stellungnahme zur Verordnung über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVV) verfasst. Der Verordnungsentwurf folgt einer unseres Erachtens eher schwachen Gesetzgebung. Mit dem Bundesgesetz sollten Minderjährige vor Medieninhalten in Filmen und Videospielen geschützt werden. Hierbei wurden jedoch lediglich die Darstellungen von Gewalt, Sexualität und bedrohlichen Szenen ins Visier genommen. Der Fachverband und seine Partner:innen (siehe z.B. unsere Medienmitteilung vom 30.09.2022) forderten im Gesetzgebungsprozess mehrfach insbesondere Mikrotransaktionen zu regulieren. Mikrotransaktionen sind Zahlungen innerhalb eines Videospiels, mit denen kosmetische oder spielmechanische Verbesserungen erworben oder freigeschaltet werden können. Diese sind mittlerweile das vorherrschende Geschäftsmodell für Handyspiele und sind auch bei Konsolen- und Computerspielen für den Massenmarkt sehr präsent. Sie allein erwirtschafteten im Jahr 2021 in der Videospielbranche 32,7 Milliarden Franken bei einem Gesamtumsatz von 171 Milliarden Franken (oder 19,1%).

Doch nun sind die Mikrotransaktionen weder Bestandteil des Gesetzes noch der Verordnung. Dies, obwohl die Zusammenhänge zwischen Mikrotransaktionen, Jugend, Geldspiel und Sucht hinlänglich bekannt sind. Für uns ist es unerlässlich, für Mikrotransaktionen in Videospielen gesetzliche Leitplanken zu setzen, denn bestimmte Formen von Mikrotransaktionen, wie z. B. Lootboxen, funktionieren wie Glücksspiele und normalisieren diese für Kinder und Jugendliche.

Als weiterer Punkt wurden der nationalen Plattform zur Förderung von Medienkompetenz «Jugend und Medien» in der Verordnung weiter reichende Aufgaben gegeben, etwa die Sensibilisierung der breiten Bevölkerung. Dies begrüssen wir zwar, jedoch müssen entsprechende Aufgabenerweiterung mit einer deutlichen Steigerung der zur Verfügung stehenden Ressourcen einher gehen.

Insbesondere diese beide Punkte machten wir in unserer Stellungnahme deutlich.

Die Geschäftsstelle begrüsst weitere Einreichungen von entsprechenden Stellungnahmen seiner Mitglieder (Frist zur Einreichung: 06.10.2023). Für Rückfragen steht Ihnen Cédric Stortz gerne zur Verfügung.

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