Vernehmlassung zur Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPV)

29.08.23 / Der Fachverband Sucht hat eine Stellungnahme zur Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPV) verfasst. Der Verordnungsentwurf bietet im Vergleich zur geltenden Regulierung einige Verbesserungen und wird aus diesem Grund mit Vorbehalten unterstützt. Die vorgesehene Regulierung ist jedoch bei weitem nicht ausreichend und die Schwächen des neuen Tabakproduktegesetzes sind auch in der Verordnung deutlich zu erkennen. Der tabakpolitische Handlungsbedarf bleibt auch nach den anstehenden Revisionen gross.

Der Fachverband Sucht spricht sich in der Stellungnahme klar für prominent und gross platzierte Warnhinweise aus. Darauf sollten auch Botschaften der Schadensminderung zu finden sein. Der Fachverband Sucht bedauert das Fehlen staatlicher Kontrolle der Produkte, weiterhin dominieren Selbstkontrollmassnahmen der produzierenden Industrie. Verbesserungen in Bezug auf die Testkäufe sind erkennbar. Doch es ist stossend, dass auf Basis des Tabakproduktegesetzes (Art. 24) Online-Testkäufe nicht möglich sind. Dieser Missstand muss zwingend revidiert werden.

Alle Details finden Sie in der angehängten Stellungnahme. Die Geschäftsstelle begrüsst weitere Einreichungen von Stellungnahmen seiner Mitglieder (Frist 12.10.2023). Für Rückfragen steht Jonas Wenger zur Verfügung.

Zur Stellungnahme

 

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