Via Sicura: Obligatorische Nachschulung kommt nicht vor 2021
Der Druck des Parlaments für eine Abschwächung des Pakets Via Sicura bleibt bestehen. Mit der Einreichung der Motion 17.3632 forderte die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) einen Gesetzesentwurf zur punktuellen Anpassung der Via Sicura-Massnahmen. Am 27. Februar 2018 hat auch der Nationalrat dieser Motion zugestimmt. Der Bundesrat hat nun die Aufgabe bekommen, das Strassenverkehrsgesetz (SVG) anzupassen und Via Sicura noch vor der definitiven Einführung abzuschwächen. Der Bundesrat soll insbesondere die Massnahmen zu den Datenaufzeichnungsgeräten und den Alkoholwegfahrsperren wieder aus dem Gesetz streichen. Einen Verzicht auf die Massnahme «Obligatorische Nachschulung» - ein zentrales Anliegen des Fachverbands Sucht im Rahmen von Via Sicura – fordert das Parlament jedoch nicht.
Trotzdem hat die Annahme der Motion Auswirkungen auf die Einführung einer obligatorischen Nachschulung für Delinquenten und Delinquentinnen im Strassenverkehr. Denn: Vor der Umsetzung der Forderungen des Parlaments liegt die weitere Realisierung von Via Sicura-Massnahmen auf Eis. Es wird erwartet, dass der Bundesrat erst im Frühjahr 2019 seine Vorschläge zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) präsentiert. Neben der Abschwächung von Via Sicura soll zum Beispiel auch automatisches Fahren ein Thema sein. Die Vernehmlassung zu diesen Vorschlägen wird sich bis in den Sommer 2019 hineinziehen. Es ist möglich, dass in der Vernehmlassung und in der späteren Debatte im Parlament die obligatorische Nachschulung angegriffen wird.
Der Fachverband Sucht hat sich in einer Trägerschaft und in einer Arbeitsgruppe in die Planung und die Kurskonzeption der Nachschulung eingebracht. Die Grundlinien der Kurse müssen vom Bundesrat in einer Verordnung niedergeschrieben und beschlossen werden. Dies wird aber erst nach der Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) geschehen. Darum verschiebt sich die Einführung der Kurse mindestens bis 2021.